Arbeitsrecht und Corona: Wichtige Kanzlei-Informationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen weiterhin soweit als möglich, telefonische Beratungstermine oder eine Beratung per Video-Konferenz anbieten.

Wenn es gleichwohl erforderlich sein sollte, dass Sie zu uns persönlich in die Kanzlei kommen, ist dies grundsätzlich möglich. In unseren Kanzleiräumlichkeiten gilt die Maskenpflicht, wir bitten Sie, diese einzuhalten.

Egal auf welchem Weg – wir werden Sie wie gewohnt mit unserer ganzen Stärke des AfA-Verbundes unterstützen.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

Ihr AfA-Team


Weitere Informationen zur Thematik Corona und Arbeitsrecht finden Sie hier:

29.11.2022

Virtuelle Betriebsratssitzungen – Rückkehr des § 129 BetrVG

Larissa Scherer

Inhaltsverzeichnis

Betriebsrätemodernisierungsgesetz Die Änderungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes sind seit einiger Zeit in Kraft. Nachdem virtuelle Betriebsratssitzungen während der Pandemie als grundsätzlich…
29.11.2022
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