Mobbing am Arbeitsplatz
So wehren Sie sich jetzt – Ihre Rechte und Chancen
Das Wichtigste in Kürze
Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet das systematische und wiederholte Schikanieren, Diskriminieren oder Ausgrenzen eines Mitarbeiters durch Kollegen oder Vorgesetzte, um diesen zu schwächen oder aus dem Betrieb zu vertreiben. Es tritt auf beruflicher Ebene (z. B. durch Isolation, Unsachlichkeit oder Informationsverweigerung) oder sozialer Ebene (z. B. Beleidigungen, Verleumdungen oder Ignoranz) auf.
Inhaltsverzeichnis
Bei Konflikten in der Arbeit fällt schnell das heiß diskutierte Wort Mobbing. Aber was genau ist eigentlich Mobbing bzw. noch wichtiger, wann kann ich gegen Mobbing rechtlich vorgehen? Die Unterscheidung zwischen einfach schlechtem Betriebsklima und rechtlich verfolgbarem Mobbing ist schwierig, weil die Übergänge fließend sind.
Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein heiß diskutiertes Thema, das oft mit Konflikten und schlechtem Betriebsklima verwechselt wird. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Definition in Deutschland da kein spezielles „Mobbing-Gesetz“ existiert. Stattdessen geht es um ein rechtswidriges Gesamtverhalten, das über einen längeren Zeitraum (mindestens mehrere Monate, 2-3 Wochen reichen nicht) anhält. Einfache Kritik oder ein raues Klima zählen nicht dazu. Um rechtlich vorzugehen, muss der Betroffene beweisen, dass schikanöse Handlungen vorliegen und diese zu Leiden führen.
Die Dynamik von Mobbing
Mobbing folgt oft einem systematischen Muster und basiert auf Grundvoraussetzungen wie fehlenden Ausweichmöglichkeiten (z.B. Abhängigkeit vom Mobber) und Unterlegenheit (z.B. hierarchisch oder zahlenmäßig). Betroffene geraten in eine Abwärtsspirale aus Demotivation, Misstrauen, Nervosität, sozialem Rückzug, Leistungsblockaden und Selbstzweifeln. In schweren Fällen führt es zu Krankschreibungen, was den Arbeitgeber zu einer personenbedingten Kündigung berechtigen könnte.
Häufige Methoden des Mobbings umfassen:
- Demütigung vor anderen
- Verbreitung falscher Tatsachen
- Ausgrenzung und Isolierung
- Zuweisung sinnloser oder unterqualifizierter Aufgaben
- Ständiges Herabwürdigen der Leistung
- Sexuelle oder rassistische Anspielungen
- Verunsicherung durch nicht nachweisbare Vorwürfe
Für eine bessere Übersicht habe ich diese Methoden in einer Tabelle zusammengefasst, inklusive potenzieller Auswirkungen und Beispiele:
| Mobbing-Methode | Beschreibung | Mögliche Auswirkungen | Beispiel |
| Demütigung | Öffentliche Herabsetzung | Selbstzweifel, sozialer Rückzug | Vor Kollegen gedemütigt werden |
| Verbreitung falscher Tatsachen | Gerüchte oder Lügen streuen | Misstrauen, Isolation | Falsche Vorwürfe über Leistung |
| Ausgrenzung | Von Meetings oder Teams ausschließen | Einsamkeit, Demotivation | Keine Einladung zu Besprechungen |
| Sinnlose Aufgaben | Unter Niveau liegende Arbeit zuweisen | Frustration, Leistungsblockaden | Banale Tätigkeiten trotz Qualifikation |
| Herabwürdigen der Leistung | Grundlose Kritik | Nervosität, Denkblockaden | Ständige negative Feedback-Schleifen |
| Anspielungen | Sexuelle oder rassistische Kommentare | Psychische Belastung | Diskriminierende Witze |
| Verunsicherung | Nicht nachweisbare Vorwürfe | Schlafstörungen, Angst | Andeutungen ohne Beweise |
Abwehrmöglichkeiten gegen Mobbing
Frühes Handeln ist entscheidend, um Eskalation zu vermeiden. Hier sind bewährte Strategien, zerlegt in Schritte mit Begründung:
- Rechtsberatung einholen: Eine umfassende Beratung gibt Sicherheit und Selbstbewusstsein. Dokumentiere alle Vorfälle in einem Mobbing-Tagebuch (mit Datum, Zeit, Inhalt und Beteiligten). Das hilft bei Klagen und entlastet dich emotional.
- Straf- oder Zivilrechtliche Maßnahmen: Bei strafbarem Verhalten (z.B. Beleidigungen, sexuelle Belästigung) eine Strafanzeige oder Unterlassungsklage prüfen. Das stoppt illegale Handlungen direkt.
- Unabhängige Beratung: Lerne, das Verhalten der Mobber durch eigenes Handeln zu steuern. Das ist besonders nützlich für nicht-rechtlich relevante Schikanen.
Vor Gericht muss der Arbeitnehmer (am besten mit Hilfe eines Anwalts) konkret darlegen, dass:
- einzelne Handlungen von genau benannten Personen ausgeführt wurden und unter welchen Umständen das geschah und
- diese Handlungen zumindest im Zusammenhang rechts- und/oder vertragswidrig waren und die Bezeichnung Mobbing rechtfertigen und
- diese Handlungen zu konkreten Schäden geführt haben (psychischer oder physischer Natur) und
- das Mobbing und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber zuzurechnen sind und ihm Verschulden nachgewiesen werden kann.
Diese Nachweise ausreichend darzulegen, ist sehr schwierig. Vor allem gelingt es häufig nicht, den direkten Zusammenhang zwischen den Mobbing-Handlungen und den Schäden des betroffenen Arbeitnehmers nachzuweisen.
Pflichten des Arbeitgebers
Gemäß § 241 BGB hat der Arbeitgeber Fürsorgepflichten. Er muss einschreiten, wenn:
- Überwiegende Interessen des Arbeitnehmers (z.B. Gesundheit, Persönlichkeitsrecht) gefährdet sind.
- Er in der Lage ist, Schutz zu bieten.
- Die Maßnahmen zumutbar sind.
Beispiel: Bei Demütigungen durch einen Vorgesetzten könnte eine Abmahnung zumutbar sein, nicht aber umfangreiche Umstrukturierungen. Unterlässt der Arbeitgeber Maßnahmen, haftet er. Zusätzlich schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Alter, Geschlecht usw.
Fazit: Mobbing am Arbeitsplatz
Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen Mobbings gerichtlich geltend zu machen ist sehr zeitaufwendig und schwierig. Besser ist es, es gar nicht so weit kommen zu lassen, dass körperliche und seelische Beschwerden auftreten. In jedem Fall ratsam ist es aber, die genauen Handlungsweisen der Mobbenden mit Umfang, Zeit und Datum und genauem Inhalt zu dokumentieren (Mobbing-Tagebuch).
Häufige Fragen zu Mobbing am Arbeitsplatz
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