Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten?
Wenn es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht, verwenden Arbeitgeber des Öfteren dieselbe Methode: Der betroffene Mitarbeiter wird kurzfristig zu einem Gespräch gebeten, bei dem ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, der sofort unterschrieben werden soll. Vorsicht!
Bitten Sie um Bedenkzeit und holen Sie Expertenrat durch einen Anwalt ein!
Nicht selten wird bei dieser Entscheidung Druck ausgeübt. Entweder in zeitlicher Hinsicht, mit dem Hinweis, das Angebot gelte nur für den einen Tag oder in Form einer Kündigungsandrohung. Als Arbeitnehmer ist man dabei enormem Stress ausgesetzt. Gerade dann ist es aber wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen und insbesondere keine ungeprüften Verträge zu unterzeichnen. Wegen der weitreichenden Folgen, komplizierten Widerruf und der meist komplexen und nicht leicht verständlichen Vertragsgestaltung ist die Einholung eines kompetenten anwaltlichen Rats unverzichtbar.
AfA berät Sie bei Aufhebungsverträgen
- Bitte behalten Sie zunächst die Ruhe und lassen Sie sich nicht von hohen Abfindungszahlungen oder Ähnlichen beeinflussen
- Mit einem Aufhebungsvertrag möchte sich der Arbeitgeber kurzfristig und ohne offizielles Kündigungsverfahren von Ihnen trennen, das hat diverse Nachteile zur Folge (Versorgungsansprüche, Leistungen der Arbeitsagentur)
- Der Vertrag wird erst dann wirksam, wenn sie explizit Ihre Zustimmung erteilt haben, Bedenkzeit und kompetente Beratung sind sehr wichtig
- Wir zählen zu den deutschlandweit führenden Kanzleien im Arbeitsrecht
- Wir wurden mehrfach mit anerkannten Preisen ausgezeichnet
- Wir sind immer für Sie erreichbar: persönlich, per Telefon, Video oder E-Mail
Erstberatung nach Aufhebungsvertrag
Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten und suchen schnelle Hilfe? Nutzen Sie die Möglichkeit der telefonischen Erstberatung durch einen Arbeitsrechtsexperten der AfA Rechtsanwälte.
TelefonberatungWas kostet eine erste anwaltliche Beratung?
Die Kosten für eine Erstberatung betragen bis zu 226,10 €. Diese Gebühr wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgegeben und ist für alle Kanzleien bindend.
Falls Sie uns im Anschluss an das Erstgespräch mit der Betreuung Ihres Falls beauftragen, werden wir die Erstberatungsgebühr selbstverständlich mit den anfallenden Kosten verrechnen.
Sie wollen oder können die Kosten nicht übernehmen?
Gerne prüfen wir, ob die Beanspruchung Ihrer Rechtsschutzversicherung in Ihrer Situation sinnvoll ist. Zudem klären wir bei Bedarf die Möglichkeit einer Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Sprechen Sie uns gerne an.