Betriebsübergang
Ein Betriebsübergang als solcher ist zunächst keine Betriebsänderung. Im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang gibt es aber regelmäßig Betriebsänderungen, und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates können in vielfältiger Weise – beispielsweise auch im Rahmen einer Übertragung oder Verschmelzung – betroffen sein. Um für die betroffenen Arbeitnehmer alle Details vollständig zu beachten, ist es sinnvoll, rechtliche Beratung zu suchen.
Bei der Beratung von Betriebsräten, auch im Hinblick auf die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes, unterstützen wir Sie mit unseren umfassenden Erfahrungen.