AnsFuG (Anlegerschutz- und Funktions­verbesserungs­gesetz)

Waghma Kopp
Waghma Kopp
Rechtsanwältin

Durch das am 08.04.2011 in Kraft getretene Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) rücken Mitarbeiter von Banken und Sparkassen nun erstmals persönlich in den Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Wer als Anlageberater, Vertriebsbeauftragter oder Compliance-Beauftragter tätig ist, muss seit November 2012 die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit für seine Tätigkeit nachweisen, anderenfalls drohen Beschäftigungsverbote. Die Mitarbeiter werden in einer Datenbank bei der BaFin registriert, Beschwerden werden den Anlageberatern persönlich zugeordnet. Die BaFin kann Mitarbeiter direkt sanktionieren, etwa durch eine Verwarnung oder durch ein Tätigkeitsverbot, das bis zu 2 Jahre dauern kann. Die möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind gravierend.

© Anthony Tyrrell – unsplash.com

Wofür genau steht AnsFuG?

Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz ist ein wichtiges Rechtsinstrument, um Anlegern einen besseren Schutz zu bieten und die Funktionen der Finanzmärkte zu verbessern. Durch dieses Gesetz können Anleger besser vor Betrug geschützt werden und es werden verbesserte Regulierungsmechanismen für Finanzinstitutionen eingeführt. Es bietet auch mehr Transparenz und Informationen über Finanzprodukte, um Anlegern zu helfen, bessere Entscheidungen zu treffen.

Es regelt unter anderem die Mindestanforderungen an die Dienstleistungen von Finanzinstituten, den Einsatz von Finanzinstrumenten und die Beratung von Anlegern. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist wie bereits erwähnt die Einführung eines Verbraucherschutz- und Beschwerdemanagementsystems. Dieses System soll Anlegern helfen, Probleme oder Beschwerden, die sie bei Finanzinstituten haben, zu melden und zu lösen. Außerdem erhöht es die Transparenz des Verbraucherschutzes und der Beschwerdebearbeitung in der Finanzindustrie.

Dies sind die prinzipiellen Vorteile für Anleger. Das Gesetz bringt aber auch ein paar Nachteile für die Finanz-Unternehmen mit sich.

Zum einen können die Anforderungen, die an Unternehmen gestellt werden, die Umsetzung zusätzlicher Compliance-Richtlinien und die damit verbundenen Kosten erhöhen. Dies kann zu einer Verringerung der Gewinne und zu höheren Kosten für die Unternehmen führen. Zum anderen kann es sein, dass Unternehmen nicht in der Lage sind, die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen. Dies kann zu Rechtsstreitigkeiten führen, die ebenfalls Zeit und Geld kosten. Zu guter Letzt kann sich das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz auch negativ auf den Wettbewerb und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirken. Dies kann zu einer Verzögerung der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen führen, die wiederum zu einer Verschlechterung des Unternehmenswerts beitragen können.

Darüber hinaus gibt es arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeitende.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Wir können Sie hinsichtlicher folgender Fragestellungen beraten:

  • Fragerecht bei Einstellung
  • Verwarnung durch die BaFin = Abmahnung durch den Arbeitgeber?
  • Kündigung bei Tätigkeitsverbot?
  • Persönliche Haftung des Arbeitnehmers?
  • Namentliche Registrierung in der BaFin-Datenbank

Handlungsbedarf für Betriebsräte

  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
  • Aus- und Weiterbildung, §§ 96ff. BetrVG
  • Personelle Einzelmaßnahmen bei Versetzung oder Kündigung in Folge eines Beschäftigungsverbotes
  • Beurteilungsgrundsätze, § 94 Abs. 2 BetrVG
  • Auswahlrichtlinien, § 95 BetrVG
  • Überwachungspflichten, §§ 75, 80 BetrVG