Leitende Angestellte: Voraussetzungen nach dem Betriebs­verfassungsgesetz

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Ihr Arbeitgeber zählt auf Sie in Sachen Personalführung? Sie verdienen ein
überdurchschnittliches Gehalt? Das bedeutet nicht, dass Sie automatisch auch leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind.

In unserer Reihe „Leitende Angestellte“ geben wir einen Überblick über diesen Themenkomplex. Wir erklären, wer nach dem Betriebsverfassungs- und dem Kündigungsschutzgesetz leitender Angestellter ist – und insbesondere, wer es nicht ist.

Den ersten Teil können Sie hier ansehen, den zweiten Teil hier.

Marc-Oliver Schulze

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Datenschutzexperte und Partner

Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze unterstützt Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte deutschlandweit, u.a. bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen (auch in der Insolvenz), in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in der Einigungsstelle und bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen.

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