Womit Sie bei uns rechnen können.
Eine Abrechnung unserer Tätigkeit erfolgt grundsätzlich auf Basis der gesetzlichen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG). Abhängig vom Gegenstand unserer Tätigkeit kann es sich für beide Seiten empfehlen, ein Honorar mit festem Stundensatz zu vereinbaren.
Die Einzelheiten besprechen wir gerne in einem ersten Beratungsgespräch mit Ihnen. Für dieses müssen Sie mit Gebühren bis zu 190,– Euro zzgl. MwSt. rechnen.