Über Christian Heinzelmann
Bei AfA betreut Rechtsanwalt Heinzelmann schwerpunktmäßig Mandate aus dem individualrechtlichen Bereich. Er ist Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Thema Kündigungsschutz und vertritt Arbeitnehmer dabei sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu allen weiteren individualrechtlichen Fragestellungen wie beispielsweise Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Vergütungsstreitigkeiten, Zeugnis- und Urlaubsansprüchen.
Darüber hinaus verfügt Rechtsanwalt Heinzelmann über umfassende Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, die er regelmäßig als Referent in Schulungen an Betriebsratsmitglieder weitergibt.
*im Anstellungsverhältnis