Interessenausgleich und Sozialplan

Ein großer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung von Betriebsräten beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans. In der Regel muss der Arbeitgeber vor der Umsetzung einer Betriebsänderung einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat verhandeln und – soweit wirtschaftliche Nachteile für die Belegschaft drohen – zwingend einen Sozialplan abschließen.

Interessenausgleich und Sozialplan sind Betriebsvereinbarungen besonderer Art. Hier gilt es, Fallstricke zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne!

Bereits vor der ersten Besprechung mit dem Arbeitgeber über eine bevorstehende Betriebsänderung ist es empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen. Hierfür stehen wir auch sehr kurzfristig telefonisch zur Verfügung. Dies zunächst vollkommen unverbindlich und ohne dass Kosten für Sie oder den Arbeitgeber entstehen.