Arbeitszeugnis prüfen lassen

Ein gutes Arbeitszeugnis ist für das weitere berufliche Fortkommen von überaus großer Bedeutung. Viele Arbeitszeugnisse enthalten Formulierungen, die geeignet sind, einen potentiellen neuen Arbeitgeber dazu zu bewegen, den Bewerber nicht einmal zum Vorstellungsgespräch einzuladen.

Nicht immer steckt bei der Erteilung des Arbeitszeugnisses eine böse Absicht des Arbeitgebers dahinter, wenn er entsprechende Formulierungen wählt. Gerade in kleineren Betrieben kennt auch der Arbeitgeber die Zeugnissprache nicht oder nicht vollständig. Gerade „Geheimcodes“ sind etwas für erfahrene Speziallisten mit fundierten Kenntnissen im Arbeitsrecht. Denn: Auch wenn das Zeugnis auf den ersten Blick hervorragend klingt, bedeutet das nicht, dass sich zwischen den Zeilen keine Kritik an Ihrem Verhalten verbirgt. Das Problem dabei: Selbst wenn Sie es nicht erkennen – der nächste Personaler wird es bestimmt…

Als Arbeitnehmer haben Sie am Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis und unter bestimmten Voraussetzungen auch während des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.

Häufig hat der Arbeitnehmer die Chance, sein Arbeitszeugnis selbst zu entwerfen. Es ist für viele Arbeitnehmer jedoch nicht einfach, ein gutes und qualifiziertes Zeugnis zu schreiben.

Damit Sie ein bestmögliches Arbeitszeugnis vorweisen können, prüfen wir Ihr Zeugnis auf Herz und Nieren.

AfA prüft Ihr Arbeitszeugnis

  • Sie erfahren, ob es unglückliche Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis gibt
  • Wir prüfen, ob Ihr Arbeitszeugnis "geheime" Zeugnissprache enthält
  • Sie erhalten ein korrigiertes Arbeitszeugnis
  • Wir zählen zu den deutschlandweit führenden Kanzleien im Arbeitsrecht
  • Wir wurden mehrfach mit anerkannten Preisen ausgezeichnet
  • Wir sind immer für Sie erreichbar: persönlich, per Telefon, Video oder E-Mail

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Sie haben ein Arbeitszeugnis erhalten oder dürfen eines selbst verfassen, sind sich aber unsicher bzgl. Formulierungen? Nehmen Sie Kontakt mit unseren Arbeitsrecht-Experten auf:

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Was kostet eine erste anwaltliche Beratung?

Die Kosten für eine Erstberatung betragen bis zu 226,10 €. Diese Gebühr wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgegeben und ist für alle Kanzleien bindend.

Falls Sie uns im Anschluss an das Erstgespräch mit der Betreuung Ihres Falls beauftragen, werden wir die Erstberatungsgebühr selbstverständlich mit den anfallenden Kosten verrechnen.

Sie wollen oder können die Kosten nicht übernehmen?

Gerne prüfen wir, ob die Beanspruchung Ihrer Rechtsschutzversicherung in Ihrer Situation sinnvoll ist. Zudem klären wir bei Bedarf die Möglichkeit einer Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Sprechen Sie uns gerne an.

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