Öffentlicher Dienst TVöD/TV-L

Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst

Rund 4,5 Millionen Arbeitnehmer werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beschäftigt. Diese Tarifverträge enthalten besondere, auf den öffentlichen Dienst abgestimmte Regelungen, die sich zum Teil wesentlich von den Regelungen in Arbeitsverträgen in der Privatwirtschaft unterscheiden.

Die Überleitung der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten im öffentlichen Dienst vom BAT in den TVöD/TV-L liegt noch nicht lange zurück. Deshalb gibt es regelmäßig Ergänzungen und Veränderungen. Wer hier nicht aktuell informiert ist, kann nicht richtig reagieren. Auch unterliegen sämtliche Ansprüche im Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst strengen Ausschlussfristen, weshalb hier rechtzeitig gehandelt werden muss.