Kündigung erhalten: Was tun?
Zunächst sollten Sie unbedingt die Ruhe bewahren und nichts vorschnell unterschreiben – zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag. Dennoch gilt: Die Zeit läuft! Mit Erhalt der Kündigung haben Sie genau drei Wochen Zeit, um rechtlich gegen diese vorzugehen (vgl. Kündigungsschutzklage). Ist die Frist verstrichen, wird die Kündigung automatisch wirksam. Selbst dann, wenn der Kündigungsgrund nicht ausreichend war oder die formellen Vorgaben nicht erfüllt wurden.
Idealerweise nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf, damit wir Sie umgehend über Ihre Möglichkeiten informieren können. Sie erhalten von uns eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen, entscheiden dann aber selbst, welchen Weg Sie gehen möchten.
AfA berät Sie, wenn Sie gekündigt wurden
- Sie erfahren, ob Ihre Kündigung wirksam und eine Klage erfolgversprechend ist
- Sie erhalten meist höhere Abfindungen als im außergerichtlichen Vergleich
- Sie entscheiden über den Ausgang: Abfindung oder Erhalt des Arbeitsplatzes
- Wir zählen zu den deutschlandweit führenden Kanzleien im Arbeitsrecht
- Wir wurden mehrfach mit anerkannten Preisen ausgezeichnet
- Wir sind immer für Sie erreichbar: persönlich, per Telefon, Video oder E-Mail
Erstberatung nach Kündigung
Sie haben eine Kündigung erhalten und suchen schnelle Hilfe? Nutzen Sie die Möglichkeit der telefonischen Erstberatung durch einen Arbeitsrechtsexperten der AfA Rechtsanwälte.
Zur TelefonberatungGesetzliche Kündigungsfristen für den Arbeitgeber
Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist in Abhängigkeit der Beschäftigungszeit. Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt, richtet sich dessen Frist also danach, seit wann Sie dort arbeiten. Übrigens: Kündigungsfristen für Arbeitgeber dürfen in Arbeitsverträgen nicht kürzer sein als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkündigungsfristen. Hier die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber in der Übersicht:
gemäß § 622 Abs. 2 BGB
Was kostet eine erste anwaltliche Beratung?
Die Kosten für eine Erstberatung betragen bis zu 226,10 €. Diese Gebühr wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgegeben und ist für alle Kanzleien bindend.
Falls Sie uns im Anschluss an das Erstgespräch mit der Betreuung Ihres Falls beauftragen, werden wir die Erstberatungsgebühr selbstverständlich mit den anfallenden Kosten verrechnen.
Sie wollen oder können die Kosten nicht übernehmen?
Gerne prüfen wir, ob die Beanspruchung Ihrer Rechtsschutzversicherung in Ihrer Situation sinnvoll ist. Zudem klären wir bei Bedarf die Möglichkeit einer Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Sprechen Sie uns gerne an.
Bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie sich zügig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Damit stellen Sie sicher, dass Sie Leistungen wie Arbeitslosengeld erhalten und keine Leistungskürzungen riskieren (Stichwort: Sperrzeit). Dies muss innerhalb von drei Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschehen. Liegen zwischen Kündigung und Beendigung jedoch weniger als drei Monate, haben Sie nur drei Tage nach Erhalt der Kündigung Zeit dafür.
Die Meldung als Arbeitssuchend kann vor Ort in der Agentur für Arbeit erfolgen oder online über die Seite der Bundesagentur für Arbeit unter der folgenden Adresse: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld