Anwaltkosten – Gebühren für Arbeitnehmer

Der Service im Überblick

Allgemeine Erstberatung in Kanzlei oder am Telefon:

226,10

(bis zu 60 Minuten)

Die Gebühren sind durch das RVG* vorgegeben und sind für alle Kanzleien verbindlich

Wir prüfen, ob die Beanspruchung Ihrer Rechts-schutzversicherung sinnvoll ist

Wir klären die Möglichkeit von Beratungs- & Prozesskostenhilfe

Die Abrechnung der Anwaltskosten erfolgt auf Basis der gesetzlichen Gebühren. Unabhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ist eine Rechtsberatung immer möglich.

Lassen Sie sich von uns beraten und vertreten. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

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Zu Beginn eines Mandats steht immer eine erste anwaltliche Beratung. Dieses Gespräch findet meist in unseren Kanzleiräumlichkeiten statt, kann auf Wunsch aber auch telefonisch erfolgen. Sie schildern unserem Anwalt Ihre Situation und klären daraufhin gemeinsam, ob bzw. wie Sie weiter vorgehen möchten.

Eine solche Erstberatung dauert rund 1 Stunde. Das *Rechtsanwalts-vergütungsgesetz sieht hierfür Gebühren bis zu 226,10 € Euro vor. Dies ist für alle Kanzleien verbindlich.

Dieser Betrag wird häufig jedoch nicht erreicht. Welche Kosten im Einzelnen anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Einzelheiten erläutern wir Ihnen gerne im Beratungsgespräch.

Wenn Sie aus wirtschaftlichen Gründen die Kosten für einen Anwalt nicht tragen können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die bei uns entstehenden Gebühren übernimmt dann vollständig oder teilweise der Staat. Bitte sprechen Sie uns darauf an, wir erläutern Ihnen die Voraussetzungen und haben die entsprechenden Formulare vorrätig.

Anwaltshotline

Sie haben eine Kündigung erhalten und suchen schnelle Hilfe? Nutzen Sie die Möglichkeit der telefonischen Erstberatung durch einen Arbeitsrechtsexperten der AfA Rechtsanwälte. Ihre Fragen werden umgehend beantwortet – direkt am Telefon.

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