Betriebsarzt

Waghma Kopp
Waghma Kopp
Rechtsanwältin

Wenn der Kopf schmerzt, die Nase läuft oder der Magen verrücktspielt, ist der Gang zum Arzt selbstverständlich. Aber welche Rolle spielt dabei eigentlich der Betriebsarzt? Können Arbeitnehmer bei kleineren Beschwerden einfach bei ihm anklopfen? Und welche Aufgaben hat der Betriebsarzt sonst noch?

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Was ist ein Betriebsarzt?

Der Arbeitgeber ist für die Arbeitssicherheit im Unternehmen verantwortlich. Dazu gehört auch ein Betriebsarzt. Dieser ist bereits ab dem ersten Arbeitnehmer verpflichtend. Das heißt jedoch nicht, dass ein Betriebsarzt vor Ort sein muss, es reicht auch aus einen externen Betriebsarzt zu beauftragen.

Betriebsärzte stehen dem Arbeitgeber beratend in Sachen Arbeitssicherheit zur Seite, dürfen aber keine eigenen Weisungen gegenüber Arbeitnehmern geben.

Wird ein Betriebsarzt bestellt und Aufgaben übertragen, müssen in schriftlichen Dokumenten explizit festgelegt werden, welche Aufgaben das konkret sind. Darüber hinaus muss – falls vorhanden – der Betriebsrat bei der Einstellung bzw. Kündigung eines Betriebsarzt beteiligt werden.

Wer kann Betriebsarzt werden?

Als Betriebsarzt dürfen nur Personen bestellt werden, die

  • berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben
  • über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen (Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin)

Ein Betriebsarzt kann entweder haupt- oder nebenberuflich beschäftigt werden. Auch freiberufliche Ärzte oder überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste kann der Arbeitgeber engagieren.

Welche Aufgaben hat der Betriebsarzt?

Grundsätzlich regelt das Arbeitssicherheitsgesetz die Aufgaben eines Betriebsarztes. Zum Beispiel ist dieser verantwortlich für:

  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • einstellungs- oder betriebsärztliche Untersuchungen
  • Beratung bei der Einrichtung sanitärer Einrichtungen
  • Auswahl von Büromöbeln
  • Beratungen zu Gefahrenstoffen und Schutzkleidung
  • Arbeitspsychologie
  • ökonomische Themen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Gefährdungsbeurteilung

Das sind durchaus vielseitige und wichtige Themen.