Überstunden

Marc-Oliver Schulze
Marc-Oliver Schulze
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Datenschutzexperte

Das Wichtigste zu Überstunden in Kürze

  • Grundsätzlich: Von Überstunden ist dann die Rede, wenn Sie regelmäßig länger arbeiten als vertraglich vereinbart.
  • Wichtig: Überstunden müssen weder automatisch geleistet noch vergütet werden.
  • Tipp: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen trotz Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeige keine Lösungen anbietet, bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Überstunden als die Arbeitszeit bezeichnet, die über die vertraglich vereinbarte oder tarifrechtliche regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht. Zu unterscheiden von Überstunden ist der Begriff der Mehrarbeit. Mehrarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Arbeitszeit, die über die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinausgeht.

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Müssen Überstunden automatisch geleistet werden?

Überstunden müssen nur geleistet werden, wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag die Leistung von Überstunden vereinbart wurde, d. h. der Arbeitnehmer ist nicht per se verpflichtet Überstunden zu leisten. Ausnahmen können sich bei unvorhersehbaren Not- oder Katastrophenfällen wegen der Treuepflicht zum Arbeitgeber ergeben. Aber selbst wenn vertraglich Überstunden geleistet werden müssen, muss der Arbeitgeber bei der Anweisung sogenanntes billiges Ermessen wahren, d. h. auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen, wie zum Beispiel Aufsichtspflichten gegenüber Kindern oder die Notwendigkeit des Arbeitnehmers mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.

Ein im Betrieb bestehender Betriebsrat muss nach § 87 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG vorab zur Ableistung Überstunden angehört werden und den Überstunden zustimmen. 

Habe ich Anspruch auf Vergütung der Überstunden?

Eine gesetzliche Regelung über die Höhe der Überstundenvergütung besteht nicht. Es gelten deshalb die vertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen. Die Parteien können ebenso wie die Tarifvertragsparteien beispielsweise auch einen bezahlten Freizeitausgleich vereinbaren. Besteht keine Vergütungsvereinbarung für geleistete Überstunden, folgt der Vergütungsanspruch aus § 612 Abs. 1 BGB.

Ein Anspruch auf Überstundenvergütung setzt allerdings voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber entweder angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind (siehe BAG vom 16.05.2012 − 5 AZR 347/11 ). 

Oft greift die Duldung von Überstunden: Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden zu unterbinden. Dazu muss der Arbeitnehmer vortragen, von welchen wann geleisteten Überstunden der Arbeitgeber auf welche Weise wann Kenntnis erlangt haben soll und dass es im Anschluss daran zu einer weiteren Überstundenleistung gekommen ist (siehe BAG vom 10.04.2013 – 5 AZR 122/129). Hier reicht beispielsweise die tägliche oder wöchentliche Information von konkreten Arbeitszeiten an den Arbeitgeber abzüglich der Pausen.

Überstundenzuschläge sind gesetzliche nicht vorgesehen; es können allerdings Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag bestehen.

Können Überstunden verfallen?

Überstunden, die sich auf einem Arbeitszeitkonto befinden, können grundsätzlich nicht verfallen, soweit nicht beispielsweise die Betriebsparteien den Verfall zu bestimmten Zeitpunkten oder im gewissen Rahmen vorsehen. Wenn kein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde, gilt erstmal die dreijährige Verjährungsfrist. Allerdings sehen viele Arbeitsverträge und Tarifverträge Ausschluss- und Verfallfristen vor, die dem Arbeitnehmer die Verpflichtung auferlegen Ansprüche innerhalb von einer bestimmten Frist nach der Fälligkeit des Anspruchs in Textform geltend zu machen. Im Arbeitsvertrag sind insbesondere dreimonatige Ausschluss- und Verfallfristen zulässig, sodass Ansprüche auf Überstunden dann grundsätzlich drei Monate nach der Fälligkeit geltend gemacht werden müssen, da ansonsten der Verfall droht. Im Tarifvertrag können sogar kürzere Fristen vereinbart werden.