AfA Netzwerke

AfA Arbeitsrecht für Arbeitnehmer steht in engem Austausch mit anderen Anwälten. Gemeinsames Spezialgebiet und Haupttätigkeitsfeld ist das Betriebsverfassungsrecht mit der Beratung und Vertretung von Betriebsräten sowie der Arbeitnehmervertretung.

Gewerkschaften

Den Gewerkschaften kommt in der Betriebsverfassung eine besondere Bedeutung zu. Bereits im Gesetz ist festgehalten, dass Arbeitgeber und Betriebsrat im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes

zusammenarbeiten (vgl. § 2 Abs. 1 BetrVG). Insbesondere bei der Neugründung von Betriebsräten spielen Gewerkschaften eine wesentliche Rolle. Daneben unterstützen sie regelmäßig die Arbeit des Betriebsrates und üben eine Aufsichtsfunktion für die ordnungsgemäße Durchführung des

Betriebsverfassungsgesetzes aus. Hieraus folgt eine enge Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften im Interesse der Arbeitnehmer. Soweit gewünscht, stellen wir gerne den Kontakt zu der für Ihren Betrieb zuständigen Gewerkschaft her.

Mitgliedschaften

Alle unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht bilden sich konsequent fort und sind u.a. Mitglied in folgenden Organisation

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