Abfindungsrechner

Mit wie viel Abfindung kann ich rechnen? Wie wird diese versteuert?

Diese Fragen stellen sich viele Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und eine Abfindungszahlung im Raum steht. Berechnen Sie mit Hilfe unseres Abfindungsrechner die mögliche Höhe einer Abfindungszahlung und was Ihnen nach Abzug von Steuer davon bleibt.

Die genaue Abfindungshöhe ist reine Verhandlungssache. Lassen Sie sich daher unbedingt gut vertreten.
Abfindungsrechner

Wie berechnet sich die Höhe einer Abfindung?

Der Arbeitgeber ist nicht immer verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen. Dennoch kann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage regelmäßig eine Abfindung erzielt werden.

Die Höhe einer möglichen Abfindung hängt von den verschiedensten Faktoren ab, etwa der Beschäftigungsdauer und dem Verdienst, aber auch die Betriebsgröße und die Art der Kündigung (betriebsbedingt, verhaltens- oder personenbedingt) können eine Rolle spielen.
Als Faustformel und regelmäßig unterste Grenze wird häufig ein halbes Bruttomonatsentgelt je Beschäftigungsjahr angesetzt. Diese Berechnung liegt unserem Abfindungsrechner zugrunde, um Ihnen einen ersten unverbindlichen Anhalt zu geben.

Beispiel: Sie verdienen 3.000,- € brutto im Monat und sind 10 Jahre im Betrieb beschäftigt. Sie sollten mindestens eine Abfindung in Höhe von 15.000,- € angeboten bekommen.

Gerade in größeren Unternehmen und in bestimmten Bereichen sind jedoch wesentlich höhere Abfindungen zu erzielen. In den seltensten Fällen sollte man sich mit weniger als einem Bruttomonatsentgelt je Beschäftigungsjahr zufrieden geben. Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich und erarbeiten einen Weg, um die für Sie maximal mögliche Abfindung auszuhandeln.

Wie hängen Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung zusammen?

Mit Hilfe eines Aufhebungsvertrags möchte der Arbeitgeber sich in der Regel kurzfristig und ohne offizielles Kündigungsverfahren von Ihnen trennen. Dazu bedarf es Ihrer Zustimmung. Nicht selten wird bei dieser Entscheidung Druck ausgeübt. Entweder in zeitlicher Hinsicht, mit dem Hinweis, das Angebot gelte nur für den einen Tag oder in Form einer Kündigungsandrohung.

Für den Arbeitnehmer kann die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses allerdings erhebliche Nachteile im Hinblick auf Versorgungsansprüche und Leistungen der Arbeitsagentur mit sich bringen. Außerdem muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden und es gibt keine offizielle Anhörung des Betriebsrats (falls vorhanden). Ein Widerruf ist ebenfalls nicht möglich.

Um diese Nachteile auszugleichen bietet Ihnen der Arbeitgeber womöglich eine hohe Abfindungssumme sowie die Aussicht auf eine schnelle Abwicklung der Angelegenheit an. Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen und unterschreiben Sie zunächst nichts. Bitten Sie stattdessen um Bedenkzeit, in der Sie Unterstützung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen. Gemeinsam kann ein Aufhebungsvertrag ausformuliert werden, der nicht nur eine höhere Abfindungssumme beinhaltet, sondern in diesem auch offene Forderungen (Resturlaub, Überstunden, Bonus, etc.) zur Geltung kommen.

Werden Steuern auf eine Abfindung fällig?

Die Abfindungshöhe wird in brutto verhandelt. Deshalb stellt sich für viele Beschäftigte die Frage: Wie viel bleibt mir eigentlich netto übrig?

Abfindungen sind zunächst lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn, also voll steuerpflichtig! Unter Anwendung der sog. Fünftelregelung kann allerdings eine ermäßigte Besteuerung angesetzt werden. Das ist deshalb gut zu wissen, weil es zusammen mit dem regulären Einkommen ansonsten zu einer sehr hohen Steuerbelastung kommen würde (Stichwort: Steuerprogression). Die Fünftelregelung sorgt nun dafür, dass der steuerrelevante Effekt der Abfindung auf 5 Jahre verteilt wird. Hierzu wird zum einen die Steuer für das Einkommen ohne Abfindung ermittelt und zum anderen die Steuer für das Einkommen inkl. 1/5 der Abfindungssumme. Die sich daraus ergebende Differenz wird nun mit dem Faktor 5 multipliziert. Daraus ergibt sich letztendlich eine geringere Steuerprogression, was gleichbedeutend ist mit einer geringeren Steuerbelastung.

Beispiel: Herr Mustermann hat 2022 ein Jahreseinkommen von 50.000 € erwirtschaftet und verhandelt zusammen mit seinem Anwalt eine Abfindung in Höhe von 100.000 €. Er ist ledig und aus der Kirche ausgetreten. (Bitte beachten: Wir haben die Beträge der Einfachheit halber großzügig gerundet.)

Einkommenssteuer auf Jahreseinkommen12 .500 €
Einkommenssteuer unter Anwendung der 1/5 Regelung21.000 €
Differenz der Steuerbeträge (21.000 € – 12.500 €)8.500 €
Steuer auf Abfindung (5 x 8.500 €)42.500 €

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