Rechte des Betriebsrats beim Urlaub – BV Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung
Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und die Urlaubsplanung für das nächste Jahr…
Wir unterstützen Betriebsräte, einschließlich Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte, außergerichtlich und im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Wir sind die Kanzlei für Betriebsräte!
Die AfA Seminare GmbH veranstaltet regelmäßig Schulungen und Inhouse-Seminare sowie große Tagungen und Kongresse für Betriebsräte
Die Arbeitswelt im Wandel, das Klima in aller Munde. Es fällt schwer, in diesen turbulenten Zeiten den Überblick zu behalten. Auf der mittlerweile 9. BR Sommertagung zeigen wir auf, welchen gewaltigen Einfluss der Betriebsrat auf diese Themen nehmen kann, von der Qualifizierung bei der Umsetzung agiler Methoden bis hin zur Einführung nachhaltiger Unternehmensstrukturen.
Vom Ein- bis zum Mehrtagesseminar stellen wir Ihnen Ihr individuelles Schulungsprogramm zusammen und bieten Ihnen sowohl Grundlagenseminare als auch Schulungen zu aktuellen und speziellen Themen an.
Arbeitgeber und Betriebsrat sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten. So das Gesetz und die Theorie. In der täglichen Praxis gibt es aber durchaus gegensätzliche Interessen und ein erhebliches Konfliktpotenzial.
Zwar gibt es mit dem Betriebsverfassungsgesetz gesetzliche Rechte und Pflichten. Wie diese allerdings umzusetzen sind, darüber kommt es regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Um auf Augenhöhe agieren zu können, kann es erforderlich werden, anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen.
Für den Betriebsrat stellt sich dann vor allem eine Frage: Werden die Kosten für den Rechtsanwalt vom Arbeitgeber getragen oder müssen diese wohlmöglich (ersteinmal) aus der eigenen Tasche beglichen werden?
Das Gesetz schafft Klarheit: Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Das bedeutet im Einzelnen:
In jedem Falle gilt: Wir unterstützen Betriebsratsgremien jeder Größenordnung. Gerne überlassen wir Ihnen Vorlagen für eine rechtssichere Beschlussfassung für die Beauftragung von anwaltlichem Sachverstand. Wir stehen auch vorab telefonisch oder per Teams für unverbindliche (und zunächst kostenfreie) Auskünfte zur Verfügung.
Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und die Urlaubsplanung für das nächste Jahr…
Im Sommer haben wir über die hohen Temperaturen am Arbeitsplatz gestöhnt und erklärt, was Arbeitgeber:innen…
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 entschieden, dass alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, eine Zeiterfassung einzuführen….
Inhaltsverzeichnis
Die Entscheidung: Das Bundesarbeitsgericht hat heute (BAG vom 13.09.2022, 1 ABR 21/22) entschieden, dass alle Arbeitgeber…
Vor kurzem hat eine Mitteilung des Bundesarbeitsministers die Runde gemacht. Er wolle konsequenter gegen die…
Unsere Rechtsanwälte sind ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und verfügen somit über eine ausgezeichnete Expertise in der Betreuung von Arbeitnehmern, Führungskräften und Betriebsräten.
Als Betriebsrat ist man permanent mit Themen rund um das Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht konfrontiert. Sei es die Anhörung vor dem Ausspruch einer Kündigung, die Beteiligung bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters, Mitspracherechte vor der Einführung von Beurteilungssystemen, Aushandeln eines Sozialplans oder dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Nicht nur schön, sondern auch unentbehrlich dabei einen Anwalt zur Seite zu haben!
Im Arbeitsrecht gelten häufig kurze Fristen. Bei uns bekommen Sie schnell einen Termin, wenn notwendig noch am gleichen Tag. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, damit wir aktiv werden können!
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