Hinweisgeber­schutzgesetz Betriebsrat

Hinweisgeber­schutzgesetz Betriebsrat

Am 2. Juli 2023 trat das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die zu einem besseren Schutz von Whistleblowern führen soll. Wir informieren, was das neue Gesetz für die Arbeit des Betriebsrats bedeutet. Das Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht es Mitarbeitern, denen etwa Verstöße gegen Korruptions- oder Umweltschutzvorschriften bekannt sind, diese zu melden – ohne dabei Nachteile befürchten zu müssen.

Dabei haben sie ein Wahlrecht, ob sie sich an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden. Auch der Betriebsrat hat mitzubestimmen. Er kann und muss sich an entscheidenden Stellen einbringen.

Im aktuellen AfA Update erklärt Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten, die wichtigsten Fragen rund um die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Bezug auf das Hinweisgeberschutzgesetz. 

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Marc-Oliver Schulze

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Datenschutzexperte

Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze unterstützt Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte deutschlandweit, u.a. bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen (auch in der Insolvenz), in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in der Einigungsstelle und bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen.

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