Aufhebungsvertrag anfechten
Das Wichtigste zu Aufhebungsvertrag anfechten in Kürze
- Grundsätzlich: Ein Aufhebungsvertrag ist prinzipiell anfechtbar.
- Wichtig: Da die Anfechtbarkeit stark vom Einzelfall abhängig ist, sollte dies von einem Anwalt für Arbeitsrecht geprüft werden.
- Tipp: In manchen Tarifverträgen gibt es eine Klausel zum Widerruf eines Aufhebungsvertrags.
Die Anfechtung des Aufhebungsvertrags ist nur möglich, wenn der Vertrag auf Grund eines Irrtums, einer widerrechtlichen Drohung oder einer arglistigen Täuschung zustande gekommen ist.
Irrtum des Arbeitnehmers
Ein Irrtum des Arbeitnehmers, der zur Anfechtung berechtigt, ist nur in den seltensten Fällen gegeben. Denkbar ist es beispielsweise, wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer irrtümlicherweise davon ausging, keinen besonderen Kündigungsschutz zu haben und den Aufhebungsvertrag aus diesem Grund unterschreibt.
Widerrechtliche Drohung
Neben einem Irrtum kann auch eine widerrechtliche Drohung die Anfechtungsmöglichkeit begründen. Allerdings reicht dafür nicht aus, dass der Arbeitnehmer bei Abschluss des Aufhebungsvertrags unter Druck stand. Hat der Arbeitgeber hingegen mit dem Ausspruch einer unberechtigten Kündigung gedroht, kann dies einen Anfechtungsgrund wegen widerrechtlicher Drohung darstellen. Dies kann ebenfalls gelten für die Drohung mit einer Strafanzeige.
Arglistige Täuschung
Eine arglistige Täuschung als Anfechtungsgrund im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um den Mitarbeiter zur Zustimmung des Aufhebungsvertrags zu veranlassen (z. B. wenn der Arbeitgeber bewusst wahrheitswidrig behauptet, der Betrieb würde in Kürze ohnehin stillgelegt werden).
Ob eine Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung möglich ist oder nicht, hängt stark vom Einzelfall ab und sollte durch einen erfahrenen Arbeitsrechtsanwalt geprüft werden. Außerdem sind bei einer Anfechtung Fristen einzuhalten, sodass eine rasche Vorgehensweise nötig ist.
Widerruf
Ist ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis anwendbar, ist es möglich, dem Arbeitnehmer darin ein Widerrufsrecht bei Aufhebungsverträgen zuzugestehen.