Unterlassungsklagen im Job

Unterlassungsklagen im Job

Interview der Redaktion des WILA Arbeitsmarktes mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Marc-Oliver Schulze.

Ein respektvolles und professionelles Miteinander unter Kollegen sowie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ist ein hohes Gut und sollte nicht zur Debatte stehen.

Leider sieht das in der Realität oftmals anders aus.

Ein Arbeitnehmer kann in unterschiedlichen Fällen zur Unterlassung bestimmter Verhaltensweisen verpflichtet sein – sowohl aufgrund vertraglicher Vereinbarungen als auch auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften. Im Arbeitsrecht spielt etwa das Unterlassen von vertragswidrigem Verhalten eine wichtige Rolle, zum Beispiel bei unerlaubter Nebentätigkeit oder Konkurrenztätigkeit. Ebenso ist es relevant, dass Arbeitnehmer Handlungen unterlassen, die die Gesundheit oder Sicherheit anderer gefährden könnten. Darüber hinaus sind Beschäftigte zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet und dürfen vertrauliche Informationen nicht unbefugt weitergeben.

Wichtig:

Eine Unterlassungsklage im Arbeitsrecht hat das Ziel, rechtswidrige Handlungen eines Arbeitgebers oder Kollegen zu beenden, die die Rechte des Arbeitnehmers verletzen – etwa im Falle von Mobbing oder der Verletzung der Fürsorgepflicht. Grundlage für eine solche Klage ist ein Unterlassungsanspruch, der sich aus der Verletzung geschützter Rechtsgüter, wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, ergibt. Zudem muss eine Wiederholungsgefahr bestehen. Bevor eine Klage erhoben wird, ist es in vielen Fällen erforderlich, den Störer zunächst abzumahnen oder zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern.

Doch was kann ich als Arbeitnehmer tun, wenn meine Persönlichkeitsrechte, durch beispielsweise Schikane der Kollegen, verletzt werden?

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Unterlassungsklage für Arbeitnehmer sinnvoll? Gibt es auch Fälle, in denen der Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer auf Unterlassung klagt?