2G: Impfabfrage durch die Hintertür?
Während die Corona-Pandemie in Deutschland mit stagnierender Impfquote und wieder steigenden Infektionszahlen in ein ungewisses Zwischenstadium tritt, wird in mehreren Bundesländern die Einführung des sogenannten 2G-Optionsmodells diskutiert.
Entscheiden sich etwa Gastronomiebetriebe oder Kulturveranstaltungen für 2G, dürfen nur gegen das Coronavirus Geimpfte und Genesene eingelassen werden. Im Gegenzug besteht die Aussicht auf Erleichterungen von Beschränkungen wie der Maskenpflicht oder den Mindestabstandsgeboten.
Welche rechtlichen Problematiken ergeben sich dadurch? Was bedeutet das konkret für das Arbeitsverhältnis?
Diese und weitere Fragen beantwortet Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten in unserem aktuellen Video.