Corona-Ruhetage über Ostern – Gekippt!
Die Bundeskanzlerin wollte den 01. April und den 03. April in diesem Jahr als Ruhetage deklarieren. Das wäre mit erheblichen – auch arbeitsrechtlichen – Problemen verbunden gewesen. Dazu äußerte sich Marc-Oliver Schulze von den AfA Rechtsanwälten, zum einen in unserem AfA Blog:
zum anderen in diversen weiteren Medien, u.a.:
Nach massiver Kritik und Verwirrung um die geplante Corona-Osterruhe hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Regelung zwischenzeitlich wieder gekippt. Danach stehen ArbeitnehmerInnen (erst einmal) nun keine weiteren arbeitsfreien Tage über Ostern zur Verfügung.