Corona-Ruhetage über Ostern – Gekippt!

Corona-Ruhetage über Ostern – Gekippt!
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Die Bundeskanzlerin wollte den  01. April und den 03. April in diesem Jahr als Ruhetage deklarieren. Das wäre mit erheblichen – auch arbeitsrechtlichen – Problemen verbunden gewesen. Dazu äußerte sich Marc-Oliver Schulze von den AfA Rechtsanwälten, zum einen in unserem AfA Blog:

zum anderen in diversen weiteren Medien, u.a.:

Nach massiver Kritik und Verwirrung um die geplante Corona-Osterruhe hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Regelung zwischenzeitlich wieder gekippt. Danach stehen ArbeitnehmerInnen (erst einmal) nun keine weiteren arbeitsfreien Tage über Ostern zur Verfügung.