Tausende Kündigungen bei Lufthansa wegen Corona – Was Arbeitnehmer jetzt dagegen tun können

Tausende Kündigungen bei Lufthansa wegen Corona – Was Arbeitnehmer jetzt dagegen tun können
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Die Corona-Pandemie hat die Lufthansa in heftige Turbulenzen gestürzt. Ein rund 9 Milliarden schweres staatliches Rettungspaket soll eine völlige Bruchlandung des Fluggiganten verhindern. Doch schon jetzt ist klar, dass es für viele Arbeitsplätze keine Rettung geben wird. Rund 22.000 Vollzeitstellen sollen gestrichen werden. Somit steht tausenden von Arbeitnehmern die Kündigung bevor – wir zeigen, wie sie sich wehren können.

Risiko: Betriebsbedingte Kündigung

Was die Lufthansa hier für tausende von Arbeitnehmern angekündigt hat, ist die sog. betriebsbedingte Kündigung. Diese Art der Kündigung für den Arbeitgeber in rechtlicher Hinsicht eine echte Herausforderung. Von der Massenentlassungsanzeige bis hin zur Darlegung der unternehmerischen Entscheidung gibt es sehr viel Raum für Fehler, die letztlich die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben können. Hierin liegt ein Vorteil für die betroffenen Arbeitnehmer: Wer die Fehler findet, hat im Kündigungsschutzverfahren gute Chancen.

Vorbereitung ist alles

Die Ankündigung der Entlassungen verschafft den Arbeitnehmern zudem einen Vorsprung. Sie haben dadurch Zeit, sich auf einen möglichen Rechtsstreit einzustellen. Natürlich wünscht sich niemand, vor Gericht um seinen Job kämpfen zu müssen. Fall es sich aber nicht vermeiden lässt, ist es gut, sich zumindest um die Prozesskosten keine Sorgen machen zu müssen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sichergehen, dass diese auch Arbeitsrechtsschutz umfasst. Sogar zum Abschluss einer neuen Rechtsschutzversicherung ist es unter Umständen noch nicht zu spät. Zwar verlangen manche Rechtsschutzversicherungen eine gewisse Wartezeit (meistens 3 Monate), allerdings gibt es auch Versicherungen, bei denen der Rechtsschutz sofort nach Abschluss greift. 

Keine Angriffsfläche bieten

Arbeitnehmer sollten nun besonders darauf achten, sich genau an ihren Arbeitsvertrag zu halten. Weil betriebsbedingte Kündigungen für den Arbeitgeber vergleichsweise schwierig durchzusetzen sind, suchen manche Arbeitgeber stattdessen aktiv nach anderen Gründen für eine Kündigung. Hierfür sind mitunter schon kleine Vertragsverletzungen Anlass genug. Klassiker sind z.B. private Internetnutzung während der Arbeitszeit, Kleinst-Diebstähle oder unrichtige Abrechnungen von Fahrtkosten oder Spesen. Arbeitnehmer sollten generell, aber besonders unter den aktuellen Umständen, unbedingt vermeiden, ihrem Arbeitgeber einen Grund für eine Kündigung zu geben.

Der Aufhebungsvertrag: Fluch oder Segen?

Statt einer Kündigung landet teilweise auch ein Aufhebungsvertrag im Briefkasten. Bei manchen Arbeitnehmern ist die Freude hierüber zunächst groß, schließlich wird teilweise sogar eine – vermeintlich – schöne Abfindung angeboten. Doch Arbeitnehmer sollten an dieser Stelle vorsichtig sein: Viele Aufhebungsverträge halten unschöne Überraschungen bereit. So drohen in vielen Konstellationen beispielsweise Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder die Anrechnung der Abfindung auf die Sozialleistungen. Von den vermeintlichen Vorteilen bliebt am Schluss so oft nicht mehr viel übrig. Aufhebungsverträge sollten daher nie leichtfertig unterschrieben werden. Arbeitnehmer sollten sich hier ausreichend Bedenkzeit sichern, um die Vor- und Nachteile abzuwägen und eine anwaltliche Beratung einzuholen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen hierfür die Kosten.

Ernstfall: Betriebsbedingte Kündigung – und jetzt?

Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer erst einmal ein Schock. Doch jetzt gilt: schnell sein! Gegen eine Kündigung kann der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben, jedoch hat er dafür nur drei Wochen Zeit. Verpasst er diese Frist, so gilt die Kündigung als wirksam, und der Arbeitnehmer kann nichts mehr dagegen unternehmen. Für die schnelle und sichere Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ist daher das zeitnahe Einholen anwaltlichen Rats empfehlenswert.

Beratung für Lufthansa-Arbeitnehmer

Lufthansa-Arbeitnehmer, die mit einer Kündigung rechnen müssen oder sie sogar schon erhalten haben, stehen momentan unter großer Belastung. Umso wichtiger ist es, jetzt einen kühlen Kopf zu bewahren. Wir helfen Ihnen auch in diesen turbulenten Zeiten gerne, die richtigen Entscheidungen zu treffen. AfA Rechtsanwälte vertreten nicht nur bereits eine Vielzahl der Arbeitnehmer von Lufthansa, sondern verfügen auch über langjährige Erfahrungen bei der Durchsetzung von Ansprüchen von Arbeitnehmern bei Kündigungen oder Verhandlungen von Aufhebungsverträgen. Dabei haben wir immer exklusiv das Interesse der Arbeitnehmer im Blick. 

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn sie fürchten, bald eine Kündigung zu erhalten oder Sie sie sogar schon erhalten haben. Wir kämpfen um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder werden das Maximum an Abfindung für Sie herausholen, wenn eine Rückkehr nicht (mehr) gewünscht ist. Mehr unter: https://www.afa-anwalt.de/arbeitnehmer/kuendigungsschutzklage/