Beobachtung durch Detektiv – Schadensersatz für Arbeitnehmer
Probleme mit Auftragsmangangel oder Kurzarbeit haben private Ermittler derzeit nicht – im Gegenteil. Misstrauische Arbeitgeber engagieren in diesen Corona-Zeiten häufiger als sonst einen Detektiv. Sie wollen klären lassen, ob die Mitarbeiter tatsächlich ihrem Job nachgehen. Andere Arbeitgeber interessiert, ob Arbeitnehmer in Kurzarbeit für die Konkurrenz arbeiten oder sich an Quarantäne-Vorgaben halten.
Aber ist das alles zulässig? Oder stehen den Arbeitnehmern sogar Schadensersatzansprüche zu, wenn sie ausspioniert werden? Darüber diskutieren wir in unserem aktuellen AfA Update:
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