Aktuelle Gesetzliche Neuregelungen im Zeichen von Corona

Aktuelle Gesetzliche Neuregelungen im Zeichen von Corona
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Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung weitere Gesetzesänderungen beschlossen. Sie sollen der angespannten Situation und den Nöten der Menschen Rechnung tragen. Im Folgenden schaffen wir einen Überblick über die für Arbeitnehmer und Betriebsräte relevanten aktuellen Neuerungen. 

Sozialschutzpaket II

Das Kurzarbeitergeld steigt für besonders betroffene Arbeitnehmer. Eine Reduzierung der Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent ist Voraussetzung dafür, dass das KuG ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für Beschäftigte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent) steigt. Die Regelung ist befristet bis 31.12.2020. 

Zudem können alle Mitarbeiter in Kurzarbeit zwischen 01.05. und 31.12.2020 bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Dies galt bisher nur in systemrelevanten Berufen. 

Auch Arbeitslose werden durch das Paket unterstützt. So wird der ALG I-Anspruch für diejenigen Arbeitslosen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 01.05.2020 und dem 31.12.2020 enden würde. 

Der Bundesrat hat dem Sozialschutz-Paket II bereits abschließend zugestimmt. 

Flexibleres Elterngeld

Rückwirkend zum 01.03.2020 tritt eine befristete Änderung zum Elterngeld in Kraft. Elterngeldmonate, die derzeit nicht genommen werden, können aufgeschoben werden. Einkommenseinbußen sollen sich auf das Elterngeld nicht negativ auswirken. Hierzu haben wir bereits in unserem Blogbeitrag vom 20.05.2020 berichtet. 

Längere Freistellung für pflegende Angehörige

Auch pflegende Angehörige sind durch die Krise außerordentlich belastet. Für sie hat die Bundesregierung nun Akuthilfen bis Ende September beschlossen. Wer coronabedingt pflegt oder die Pflege von Angehörigen neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage (bisher bis 10 Tage) der Arbeit fernbleiben. Auch für bis zu 20 Tage (bisher bis zu 10 Tage) kann Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit und Pflegezeit wird befristet bis 30.09.2020 kurzfristiger und flexibler ermöglicht.

Beschlüsse von Personal- oder Betriebsrat per Videokonferenz möglich

Die gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretungen hat gerade in Krisenzeiten enorme Bedeutung. Arbeitgeber, nicht nur in systemrelevanten Bereichen, waren und sind gezwungen, sehr kurzfristig Entscheidungen zu treffen und Abläufe neu zu organisieren – von kurzfristiger Urlaubsplanung, Überstundenab- oder aufbau über Kurzarbeit bis hin zur Einführung neuer EDV-Systeme und der Umstellung auf Home Office Arbeitsplätze. Damit die gesetzliche Mitbestimmung auch in Pandemie-Zeiten nicht gefährdet wird, sind nun Beschlüsse von Personal- und Betriebsräten auch per Video- oder Telefonkonferenz möglich- für Betriebsräte bis zum 31.12.2020, für Personalräte bis 31.03.2021. 

Wissenschaftspersonal

Auch für wissenschaftliche Personal an Universitäten gibt es Erleichterungen. Befristete Beschäftigungsverhältnisse, deren Beschäftigte sich in der Qualifizierungsphase befinden, können bis zu 6 Monate verlängert werden. BAföG-Regeln für Studierende werden flexibilisiert. 

Ausblick

Die Bundesregierung unternimmt große Anstrengungen im Kampf gegen pandemiebedingte Nachteile und setzte neben finanzieller Unterstützung vor allem auf flexiblere Handhabung teils bereits bestehender Ansprüche. So sollen die Auswirkungen der Pandemie abgefedert und Arbeitsplätze erhalten werden. Welche weiteren Maßnahmen folgend oder ob am Ende eine Verlängerung der beschlossenen Änderungen notwendig werden wird, bleibt abzuwarten.

Annika Pilz

Fachanwältin für Arbeitsrecht *

Annika Pilz schloss beide Examina mit Prädikat ab und war vor ihrer Tätigkeit für AfA Rechtsanwälte in der Personalabteilung eines der größten Wirtschaftsprüfungsunternehmen tätig.

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