BR-Wahlen in Krisenzeiten
Die Wahl eines Betriebsrats ist in diesen Krisenzeiten wichtiger denn je. So lange es noch keinen Betriebsrat im Unternehmen gibt, erfolgt die Bestellung eines Wahlvorstands im Rahmen einer Betriebsversammlung. Zu dieser können entweder drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen.
Aufgrund der weiterhin bestehenden Kontaktbeschränkungen kann die Abhaltung einer Betriebsversammlung gerade in größeren Betrieben derzeit problematisch sein.
Wie kann man diese Hürde nehmen und was muss man tun, um zu einer ordnungsgemäßen Einsetzung des Wahlvorstands zu gelangen? Diese Fragen klären wir in unserem aktuellen AfA Update, Teil II der Reihe zur BR-Wahl:
Sie haben das erste Video noch nicht gesehen? Teil I aus der Reihe zur BR-Wahl beschäftigt sich mit dem Drama bei Wirecard: youtube.com/watch?v=4WcfNHJNS7w
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