„Wilder Streik“ bei Air Berlin? – Radiointerview mit Rechtsanwalt Eric Maas

„Wilder Streik“ bei Air Berlin? – Radiointerview mit Rechtsanwalt Eric Maas
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Dutzende Flugausfälle verzeichnete Air Berlin in der Woche bevor das Bieterverfahren um die insolvente Fluggesellschaft geschlossen wurde. Der Grund hierfür waren zahlreiche Krankmeldungen von Flugkapitänen und First-Officers. Medien unterstellen den Piloten einen sogenannten „wilden Streik“, denn für einen offiziellen Streik fehlt die rechtliche Grundlage. Ein „wilder Streik“ wäre aber rechtswidrig. Den Piloten wird daher unterstellt, durch Krankmeldungen genau einen solchen Streik zu führen um Aufmerksamkeit für ihre Situation zu erhalten. Das Risiko für die Piloten, dass ihre Krankmeldungen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich tragen, dürfte jedoch gering sein. Die Arbeitsgerichte behandeln die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als sogenannten „Anscheinsbeweis“. Das bedeutet, der Arbeitnehmer gilt für ein Gericht solange als krank, bis der Arbeitgeber das Gegenteil beweist oder berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat.

Im Interview des Radiosenders Deutschlandfunk Nova am 13. September 2017, klärte Eric Maas, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten, die Hörer zu den wesentlichen Arbeitsrechtsfragen auf.

Sie finden das Interview unterfolgendem Link: https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/junckers-eu-rede-und-richtige-fettentsorgung
Reinhören lohnt sich! Ab Minute 20 geht’s los…


Ausführliche Informationen zum Nachlesen finden Sie auch in unserem Blog: Krankmeldung als Streikmittel