Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die Grundregel ist jedem Arbeitnehmer klar: wird man krank und dadurch arbeitsunfähig erhält man – in aller Regel für 6 Wochen – weiter seinen Lohn. Das ist der Normalfall. Was ist aber, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert mit dem Argument der Arbeitnehmer sei „selbst schuld“, dass er krank geworden ist? Ist der Arbeitgeber möglicherweise tatsächlich berechtigt die EFZ zu verweigern, weil der Arbeitnehmer für seine Krankheit selbst verantwortlich ist?

Inwiefern sich für diese Annahme eine Stütze im Gesetz findet und was diese Regelung genau bedeutet und wann es für Arbeitsnehmer richtig brenzlig werden kann, das erklärt Euch Sabrina Bickel, Rechtsanwältin bei den AfA Rechtsanwälten in unserem aktuellen Video. Klickt Euch rein.

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