Digitale Krankschreibung

Digitale Krankschreibung

Wer als Arbeitnehmer nach einer ärztlichen Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt erhält, kann bislang zunächst nicht an Ruhe und Erholung denken. Die Krankmeldung wird dem Patienten in dreifacher Ausfertigung ausgehändigt: Ein Exemplar hat er umgehend der Krankenkasse zukommen zu lassen. Eine weitere Version muss er dem Arbeitgeber vorlegen.
Nun aber geht es für den sogenannten „gelben Schein“ in eine digitale Zukunft: Die Daten aus der AU werden vom Arzt direkt elektronisch an die Kasse übermittelt. Im zweiten Schritt kommt auch eine digitale Übermittlung an den Arbeitgeber hinzu.

Welche rechtlichen Fragestellungen bringt diese Veränderung mit? Und welche Beweiskraft hat eine AU überhaupt?

Diese und weitere Fragen beantwortet Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten in unserem aktuellen Video:

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