Zugausfall? Wer erhält die Entschädigungssumme?

Zugausfall? Wer erhält die Entschädigungssumme?
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Wer oft mit der Bahn verreist kennt die übliche Problematik. Der Zug verspätet sich, fällt gar aus oder die Klimaanlage ist defekt.

Diesen Unannehmlichkeiten ist der Reisende zunächst ausgesetzt. Besonders ärgerlich ist dies für Geschäftsreisende. In vielen Fällen zahlt
die Deutsche Bahn eine Entschädigungssumme, doch wer erhält diese? Der Arbeitgeber, der das Ticket gezahlt hat oder der Arbeitnehmer,
der die Reise antreten und das Ärgernis auf sich nehmen musste.

Unsere AfA Rechtsanwältin Eva Ratzesberger hat in der „WirtschaftsWoche“ die rechtliche Lage genauer erläutert. Sie rät Geschäftsreisenden in jedem Fall davon ab, die Entschädigungssumme ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber einfach einzubehalten, denn das könne im schlimmsten Falle zu einer Abmahnung führen. Zudem müsse auch individuell definiert werden, inwiefern der Reisende durch das Ärgernis „leiden“ musste. Insgesamt ist jedoch die Klärung eines solchen Falles generell schwierig, da keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu genannter Problematik vorliegt.

Den gesamten Artikel in der „WirtschaftsWoche“ können Sie online nachlesen unter https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/zugausfall-entschaedigung