Wird die Corona-Impfung zur Pflicht?

Wird die Corona-Impfung zur Pflicht?

Die Corona-Impfungen haben begonnen. Auch wenn der Impfstoff noch nicht für die breite Masse verfügbar ist, gibt es bereits jetzt Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter verpflichten, sich impfen zu lassen. Zuletzt machte ein Zahnarzt aus Pfaffenhofen Schlagzeilen indem er seinen Beschäftigten mitteilte: „Wer die Impfung nicht möchte, wird freigestellt.“ Doch ist das arbeitsrechtlich überhaupt möglich? 

Im aktuellen AfA ABC beantwortet Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten, alle wichtigen Fragen zur heißdiskutierten Impfpflicht.

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Droht manchen Berufsgruppen die Impfpflicht?

Seit Ende 2020 werden deutschlandweit die ersten Corona-Impfungen durchgeführt. Auch einige Wochen nach dem Impfstart stehen viele Bürgerinnen und Bürger der Impfung kritisch gegenüber. Sie fürchten neben potentiellen Nebenwirkungen auch eine Einführung der Impfpflicht. Obwohl es eine Impfpflicht aktuell nicht gibt, bestehen vereinzelte Arbeitgeber, beispielsweise aus dem Pflege- und Gesundheitswesen, bereits jetzt schon darauf, dass die Beschäftigten sich impfen lassen. Doch kann der Arbeitgeber das so einfach fordern?

Unser AfA-Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze hat diese und weitere Fragen auch im Gespräch mit den NÜRNBERGER NACHRICHTEN beantwortet.

Den ganzen Artikel können Sie hier nachlesen: