Teilkrankschreibung: Krank oder halb krank?

Teilkrankschreibung: Krank oder halb krank?
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Bei einer Krankschreibung gilt für Erwerbstätige in Deutschland bisher nur die „Alles oder nichts“-Regel. Entweder man ist arbeitsunfähig erkrankt und kann zu Hause bleiben, oder man ist gesund und hat seine Arbeitsleistung zu erbringen. Eine Teilkrankschreibung gibt es bisher nicht. Das könnte sich nun ändern.

Im Gesundheitsministerium wird derzeit diskutiert, ob eine Modernisierung des Gesundheitswesens nach dem skandinavischen Vorbild in Deutschland Sinn macht. So sind in Schweden bereits seit den 1990er Jahren Teilkrankschreibungen möglich und haben sich bewährt.

Sollte sich das Modell auch in Deutschland durchsetzen, bestünde in Zukunft die Möglichkeit, sich vom Arzt zu 25, 50, 75 oder 100 Prozent krankschreiben zu lassen. Arbeitnehmern könnte so trotz Krankenstand eine teilweise Einsatzfähigkeit bescheinigt werden. Bei einer Krankschreibung von 50 Prozent würde der Arbeitnehmer also noch zu 50 Prozent arbeiten und einen entsprechend anteiligen Lohn erhalten. Den Rest hätte die Krankenkasse zu tragen.

Vorteile des neuen Modells

Die Neuerung käme zunächst einmal den Krankenkassen zugute, die durch die Teilkrankschreibung erhebliche Kosten einsparen könnten, denn Krankengeld ist teuer. So gaben die Versicherungen im Jahre 2014 etwa 10,6 Milliarden Euro aus. Die Einführung einer nur teilweisen Krankschreibung würde die Kassen somit entlasten.
Arbeitnehmer könnten von einer Reform des Krankengeldes profitieren, denn eine Teilkrankschreibung soll an die Freiwilligkeit des Patienten geknüpft sein. Demnach ist jeder Fall individuell vom Arzt zu begutachten und eine Entscheidung nur in Absprache mit dem Patienten zu treffen. So kann abhängig vom Krankheitsbild das Ausüben einer Tätigkeit für den Genesungsprozess sogar förderlich sein. Gerade für Patienten mit Depressionen kann es sich positiv auswirken, nicht den ganzen Tag alleine daheim zu verbringen, sondern teilweise einer Beschäftigung nachzugehen.

Nachteile des neuen Modells

Kritiker sehen die Gefahr eines Sozialabbaus. Zudem könnten sich die Arbeitgeber die flexiblere Neuregelung zunutze machen, um Druck auf den kranken Mitarbeiter auszuüben. Arbeitnehmer könnten sich dazu genötigt sehen, von der Teilkrankschreibung Gebrauch zu machen, obwohl sie sich eigentlich nicht in der Lage fühlen, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Die Folge wäre im schlimmsten Fall eine Verlängerung des Genesungsprozesses. Gewonnen wäre damit für niemanden etwas.

Auswirkungen für die Praxis

Letztlich gibt das Vorhaben wichtige Denkanstöße und bietet eine gute Diskussionsgrundlage für weitere Maßnahmen. Doch selbst wenn das Modell in Deutschland eingeführt werden würde, wäre das nur ein Anknüpfungspunkt. Zu klären bliebe die Frage, warum immer mehr Arbeitnehmer über einen langen Zeitraum erkranken.
Eins ist klar: Arbeitsverdichtung und steigender Stress nehmen seit Jahren zu. Hier sind neben der Politik die Arbeitgeber und Betriebsräte in der Pflicht; denn oft mangelt es an präventiven Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement und an Anlaufstellen für Ersthilfe bei psychischen Leiden. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit klaren Vorgaben kann hier ein wichtiger Impuls in die richtige Richtung sein.