Social Media Guidelines oder Betriebsvereinbarung?

Social Media Guidelines oder Betriebsvereinbarung?
© Peshkova - Fotolia.com

In den letzten Jahrzehnten hat sich bei der Regelung von Informations- und Kommunikationstechnik durch betriebliche Vereinbarungen eine gewisse Routine entwickelt, so dass diese Bereiche heute oftmals auf einem hohen Standard durch Übereinkünfte zwischen Unternehmen und Interessenvertretungen abgedeckt sind. Vollkommen unterdurchschnittlich repräsentiert ist im Gegensatz dazu die Regelungsvielfalt zur Fülle der verschiedenartigsten Social Media Anwendungen. Grob geschätzt basieren die heute vorhandenen unternehmensinternen Regelwerke – ob nun Social Media Guidelines oder Betriebs- und Dienstvereinbarungen – auf der Abwandlung ein paar weniger, im Netz vorhandener Textbausteine.

Es geht hierbei nicht etwa nur um das Absichern des Unternehmens selbst vor Imageschäden, Datenschutzverstößen oder gar Innovationsverlusten. Vor Allem geht es darum, den Beschäftigten Hilfestellungen an die Hand zu geben, die es Ihnen ermöglichen, angstfrei und produktiv mit den neuen und vielfältigen Möglichkeiten von Social Media umzugehen. Der Erfolg neuer Technologien basiert immer zunächst darauf, inwieweit die hierfür eingeplanten Nutzer diese bereit sind anzunehmen. Unsicherheit bei der Frage des „Dürfens“ und persönliche Überforderung sind die schlechtesten Voraussetzungen dafür, dem Neuen auch etwas Positives abgewinnen zu können.

So gesehen ist die für Interessenvertretungen oftmals zuerst zu stellende Frage nach der Absicherung der Beschäftigten mithin auch eine essentielle Frage des Erfolgs, den eine Social Media Anwendung innerhalb eines Unternehmens kurz- und mittelfristig verbuchen kann. Wer Angst vor arbeitgeberseitiger Überwachung, Arbeitsverdichtung oder eigenen, durch Unkenntnis begangenen Rechtsverstößen haben muss hat Recht, wenn er dem „Web 2.0“ kritisch gegenüber steht. Die bislang ungenügende Auseinandersetzung mit der Materie auf mitbestimmungsrechtlicher Ebene ist unverständlich, da gerade Arbeitgeber ein doppeltes Risiko eingehen: Zum einen beschäftigen sie in vermutlich exponentiell steigendem Maße sogenannte „Digital Natives“, die mit den Social Media Anwendungen des Unternehmens genauso umgehen, wie sie es aus dem privaten Bereich gewohnt sind und damit eine erhebliche Gefahr für das Unternehmen darstellen können. Zum anderen verlangsamt sich die Bereitschaft der älteren Beschäftigten, die Möglichkeiten von Social Media im Unternehmen anzunehmen und zu nutzen. Und trotz dieser Argumente ist die heute beliebteste Vorgehensweise bei der betriebsinternen Regelung von Social Media Anwendungen das Erlassen von Unternehmensrichtlinien, eben Social Media Guidelines, auch in unbestritten mitbestimmungsrechtlichen Bereichen.

Angesichts der relativ geringen Zeit, die verstrichen ist, seit Unternehmen vermehrt auf Social Media Anwendungen bei Ihrer Kommunikations- oder Kollaborationsstrategie setzen darf man jedoch mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass sich die Lücken in der Regelungsmaterie „Social Media“ in den nächsten Jahren schließen werden.

An dieser Stelle ist die Arbeit der Betriebsräte gefragt: die Wahrnehmung Ihrer Rechte bei der mitbestimmungspflichtigen Materie „Social Media“ muss in rechtssichere Regelungen münden, die die Arbeitnehmer schützen und die Überwachungsmöglichkeiten eindämmen.

Hierzu beitragen können Hilfestellungen wie die von unseren AfA Autoren gemeinsam mit der Hans-Böckler-Stiftung und der Bund-Verlag vorgelegte Veröffentlichung: „Social Media Guidelines – Analyse und Handlungsempfehlungen“. (Buch jetzt kaufen)

Aber auch Seminare und Schulungen zum Thema Social Media & Recht bringen Sie als betriebliche Interessenvertretungen auf den neuesten Stand und ermöglichen Ihnen, zu diesem Thema mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu verhandeln. Wir machen Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine Inhouse-Schulung! Richten Sie Ihre Anfrage bitte an info@afa-seminare.de oder 0911 / 37 66 77 78.