Hinweisgeberschutzgesetz 2023
Neuerungen für die Betriebsratsarbeit – Online-Crashkurs
Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die zu einem besseren Schutz von Whistleblowern führen soll. Wir möchten Euch in unserer kompakten Online-Schulung darüber informieren, was das neue Gesetz für die Arbeit des Betriebsrats bedeutet.
Wir bringen euch im Webinar die gesetzlichen Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes näher. Hierbei zeigen wir Euch, wie der Gesetzgeber den Schutz für Hinweisgeber, aber auch für Beschuldigte im Gesetz gestaltet hat.
Einen besonderen Schwerpunkt legen wir natürlich auf die Mitbestimmung von Betriebsräten. Insbesondere widmen wir uns den Themen der Einrichtung und Ausgestaltung einer internen Meldestelle.
Informationen
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – als Betriebsrat aktiv mitbestimmen
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden wird die Einführung einer internen Meldestelle verpflichtend. Eine Meldestelle soll Mitarbeitenden, die Mängel häufig als erste wahrnehmen, die Möglichkeit geben auf Rechtsverstöße und Missstände aufmerksam zu machen und diese aufzudecken.
Da sogenannte „Whistleblower“ in der Vergangenheit regelmäßig Anfeindungen durch den Arbeitgeber ausgesetzt waren, sollen diese durch das neue Gesetz vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt werden.
Für Unternehmen geht das neue Gesetz in der Praxis einher mit einigen Fallstricken. Insbesondere die Einrichtung und Unterhaltung der Meldestellen unter Beachtung des Datenschutzes wird viele Unternehmen vor ungeahnte Schwierigkeiten stellen. Aber auch für den Betriebsrat hält das Hinweisgeberschutzgesetz einige Neuerungen auf Lager.
In unserem neuen Webinar bringen wir Euch die gesetzlichen Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes näher. Wie gestaltet der Gesetzgeber den Schutz für Hinweisgeber aber auch für Beschuldigte im Gesetz? Was bedeutet das für die Betriebsratsarbeit? Mit Blick auf den Datenschutz sprechen wir darüber, wie die Vertraulichkeit für Hinweisgeber gesichert werden kann und wie generell mit „Whistleblowern“ umgegangen werden sollte.
Ein besonderer Schwerpunkt unseres neuen Webinars liegt auf der Mitbestimmung von Betriebsräten sowie der Einrichtung und Ausgestaltung einer internen Meldestelle.
Erfahren Sie in unserem 3-stündigen Crashkurs, wie Sie einen sicheren Umgang mit den neuen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes im Betriebsrat gewährleisten können.