Geheimhaltung und Haftung: Rechtssicher handeln
Als Betriebsrat kommen Sie laufend mit vertraulichen Informationen in Kontakt. Bei einer Verletzung der Schweigepflicht können Sie haftbar gemacht werden. Deshalb sollten Sie über die Grenzen und den Umfang der Geheimhaltung gut informiert sein.
Geheimhaltung
Geheimhaltungspflicht des Betriebsrats
- Rechtsgrundlage § 79 BetrVG
- Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis
- Geheimhaltungsbedürftig
- Verpflichteter Personenkreis
- Exkurs Schwerbehindertenvertretung
- Umfang der Geheimhaltungspflicht
- Andere Rechtsgrundlagen außerhalb des BetrVG
- Weitere Schweigepflichten nach dem BetrVG, BGB, UWG
Rechtsfolgen bei Verstoß
- Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds
- Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- Geltendmachung von Unterlassung
- Geltendmachung von Schadenersatz
- Strafrechtliche Verfolgung
Haftung
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
- Umfang der Haftung – Innerbetrieblicher Schadensausgleich
- Beweislast
- Sonderfälle
- Geltendmachung des Schadensersatzanspruches
- Inanspruchnahme durch Dritte
- Haftung unter Arbeitskollegen
Grundsätze der Arbeitgeberhaftung
- Pflichtverletzungen des Arbeitgebers
- Haftung bei Personen- und Sachschäden
Haftung des Betriebsrates
- Haftung als Gremium
- Haftung des BR-Vorsitzenden
- Haftung der BR-Mitglieder
Kontakt & Anmeldung:
Tel.: 0911 37 6677 78