Betriebsverfassungs­recht II

Das Betriebsverfassungsgesetz, das „Gesetz der Betriebsräte“, enthält alle wichtigen Vorschriften zur Mitbestimmung und bildet die zentrale Grundlage der Betriebsratsarbeit. Es ist wichtig, die Inhalte dieses Gesetzes zu kennen und anwenden zu können. Dieses Seminar befasst sich schwerpunktmäßig mit der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten und zeigt auf, wie die Rechte des Betriebsrats durchgesetzt werden können.

Beteiligungsrechte im Überblick

Mitbestimmungsrechte

  • Echte Mitbestimmung
  • Beschränktes Zustimmungsverweigerungsrecht
  • Vetorecht

Mitwirkungsrechte

  • Beratung
  • Unterrichtung
  • Anhörung

Sonstige Rechte

  • Vorschlagsrechte
  • Antrags- und Kontrollrechte
  • Wichtige Anwendungsfälle

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Voraussetzungen

  • Erzwingbare Mitbestimmung
  • Freiwillige Mitbestimmung
  • Kollektiver Bezug
  • Tarifvorbehalt/-vorrang
  • Eilfälle/Notfälle

Tatbestände der Mitbestimmung

  • Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer
  • Arbeitszeit und Überstunden
  • Urlaubsplanung
  • Technische Einrichtungen, Überwachung
  • Lohn und Gehalt
  • Leistungsorientierte Vergütung

Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Personalfragebogen und Personalplanung

  • Allgemeine Beurteilungsgrundsätze
  • Auswahlrichtlinien und Stellenausschreibung

Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

  • Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen
  • Vorläufige personelle Maßnahmen
  • Zustimmungsverweigerungsgründe

Mitbestimmung bei Kündigungen

  • Anhörung des Betriebsrats
  • Bedenken und Widerspruch des Betriebsrats
  • Kündigung von Betriebsratsmitgliedern

Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte

  • Einigungsstellenverfahren
  • Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Ordnungswidrigkeiten, Zwangs- und Bußgelder

Kontakt & Anmeldung:

Tel.: 0911 37 6677 78