Betriebsverfassungsrecht II
Das Betriebsverfassungsgesetz, das „Gesetz der Betriebsräte“, enthält alle wichtigen Vorschriften zur Mitbestimmung und bildet die zentrale Grundlage der Betriebsratsarbeit. Es ist wichtig, die Inhalte dieses Gesetzes zu kennen und anwenden zu können. Dieses Seminar befasst sich schwerpunktmäßig mit der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten und zeigt auf, wie die Rechte des Betriebsrats durchgesetzt werden können.
Beteiligungsrechte im Überblick
Mitbestimmungsrechte
- Echte Mitbestimmung
- Beschränktes Zustimmungsverweigerungsrecht
- Vetorecht
Mitwirkungsrechte
- Beratung
- Unterrichtung
- Anhörung
Sonstige Rechte
- Vorschlagsrechte
- Antrags- und Kontrollrechte
- Wichtige Anwendungsfälle
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Voraussetzungen
- Erzwingbare Mitbestimmung
- Freiwillige Mitbestimmung
- Kollektiver Bezug
- Tarifvorbehalt/-vorrang
- Eilfälle/Notfälle
Tatbestände der Mitbestimmung
- Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer
- Arbeitszeit und Überstunden
- Urlaubsplanung
- Technische Einrichtungen, Überwachung
- Lohn und Gehalt
- Leistungsorientierte Vergütung
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
Personalfragebogen und Personalplanung
- Allgemeine Beurteilungsgrundsätze
- Auswahlrichtlinien und Stellenausschreibung
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen
- Vorläufige personelle Maßnahmen
- Zustimmungsverweigerungsgründe
Mitbestimmung bei Kündigungen
- Anhörung des Betriebsrats
- Bedenken und Widerspruch des Betriebsrats
- Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
- Einigungsstellenverfahren
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Ordnungswidrigkeiten, Zwangs- und Bußgelder
Kontakt & Anmeldung:
Tel.: 0911 37 6677 78