Betriebsausschuss, § 28 BetrVG
Rechte und Pflichten des Betriebsausschusses
In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat Ausschüsse bilden und diesen verschiedene Aufgaben übertragen. Erfahren Sie welche Ausschüsse gebildet und welche Aufgaben übertragen werden können.
Bildung von Ausschüssen durch den Betriebsrat
- Gesetzliche Voraussetzungen
- Übertragung von Aufgaben
Zusammensetzung der Ausschüsse
- Größe und Mitglieder
- Wahl der Mitglieder
Arbeitsgruppen, § 28a BetrVG
Übertragung von Aufgaben
- Betriebsgröße
- Definition „Arbeitsgruppe“
- Rahmenvereinbarung als Rechtsgrundlage
Gruppenvereinbarungen
- Rechtsnatur der Gruppenvereinbarung
- Inhalt der Gruppenvereinbarung
- Abstimmungsverfahren innerhalb der Arbeitsgruppe
Kontakt & Anmeldung:
Tel.: 0911 37 6677 78