Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Diskriminierungen sind im Arbeitsalltag leider an der Tagesordnung. Das AGG schützt vor Unterdrückung und Ausgrenzung – auch im Arbeitsleben. Ergreifen Sie geeignete Gegenmaßnahmen und machen Sie Ihren Arbeitgeber auf dessen Pflichten aufmerksam.
Der Diskriminierungsbegriff
- Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
- Schutzbereiche des AGG
Zentrale Anwendungsgebiete
- Einstellungs- und Auswahlkriterien: Gestaltung einer diskriminierungsfreien Stellenausschreibung
- Auswirkungen des AGG auf Lohngestaltung und Arbeitsverträge
- So verhält sich das AGG zum Kündigungsschutzrecht
- Auswirkungen auf die Gestaltung von Sozialplänen
Haftungsaufträge des Betriebsrats
- Der richtige Umgang mit Beschwerden von Arbeitnehmern
- Recht auf Verweigerung der Arbeitsleistung bei sexueller Belästigung
- Die Initiativ- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Kündigungen, Entlohnung, Arbeitsplatzgestaltung
Die Pflichten des Arbeitgebers nach dem AGG
- Vorbeugende Maßnahmen und Aufklärungspflicht des Arbeitgebers
- Arbeitgeberhaftung: Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz?
Kontakt & Anmeldung:
Tel.: 0911 37 6677 78