Warum man Zeugnisse nicht fälschen sollte!

Warum man Zeugnisse nicht fälschen sollte!
© Richard Dykes - unsplash.com

Bewerber sind erfinderisch, wenn es darum geht, die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz zu verbessern. Eine Lücke im Lebenslauf oder eine schlechte Bewertung im Arbeitszeugnis machen einem vermeintlich das Leben schwerer. Wer glaubt, hier etwas nachhelfen zu können liegt falsch. 

Die IHK etwa prüft auf Anfrage die Echtheit der von ihr ausgestellten Zeugnisse. Jährlich werden von der IHK insgesamt bis zu 25 Fälschungen erkannt, wie dem Bericht der Nürnberger Nachrichten vom 17.01.2020 zu entnehmen ist. Allerdings ist die sicher nur die Spitze des Eisbergs, denn die meisten Fälschungen dürften nie auffallen.

Ein Zeugnis zu fälschen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann weitreichende Konsequenzen haben. Die Fälschung eines Zeugnisses ist eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Hinzu kommen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Wer ein Zeugnis fälscht, muss damit rechnen, dass Arbeitgeber sogar nach vielen Jahren eine außerordentliche fristlose Kündigung ausspricht oder dass er die Anfechtung des Arbeitsvertrags erklärt (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.10.2006, Az. 5 Sa 25/06).

Es kann also passieren, dass das Arbeitsverhältnis auch nach vielen Jahren wegen eines gefälschten Zeugnisses fristlosen endet. Dabei kommt es nicht darauf an, wie lange der Arbeitnehmer bereits im Unternehmen ist. Hat man sich mit einem falschen Zeugnis beworben, wird man ein gesamtes Arbeitsleben lang fürchten müssen, dass es ans Licht kommt. Der Arbeitnehmer kann dabei sogar Schadenersatz zahlen müssen, etwa wenn nach der Kündigung ein neuer Mitarbeiter gesucht werden muss. 

Ein Zeugnis zu fälschen ist keine Lösung. Es ist eine strafbare Handlung mit nicht unerheblichen Folgen. Viel wichtiger ist es, sich sein Zeugnis genau anzusehen und prüfen zu lassen, ob es nicht Fehler enthält und berichtigt werden muss. Informationen rund um das Arbeitszeugnis und wie wir Ihnen helfen können finden Sie hier.

Christian Heinzelmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht *

Rechtsanwalt Christian Heinzelmann spezialisierte sich bereits während seines Studiums an der FAU Erlangen auf das Arbeitsrecht. Nach dem Referendariat in Nürnberg war Rechtsanwalt Heinzelmann über 15 Jahre in mittelständischen Kanzleien im Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig, zuletzt in einer größeren wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Erlangen.

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