Voller Lohn trotz Kurzarbeit?
Seit mittlerweile über einem Jahr befinden sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder oder sogar durchgehend in Kurzarbeit. Die Kurzarbeit wurde teilweise sehr schnell von den Arbeitgebern eingeführt. Oft ist unklar, ob der Arbeitgeber die formalen Voraussetzungen dabei eingehalten hat. Die Erfahrung der Praxis zeigt, dass viele Kurzarbeitsvereinbarungen unwirksam sind und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dann den vollen Lohn beanspruchen können.
Können Arbeitnehmer nun rückwirkend den vollen Lohn fordern?
Diese und weitere Fragen beantwortet Eva Ratzesberger, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten in unserem aktuellen Video: