Verfahren um die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin bei Siemens Energy

Verfahren um die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin bei Siemens Energy

Zusammenfassung:
Das arbeitsgerichtliche Verfahren rund um die fristlose Kündigung einer Erlanger Betriebsrätin bei Siemens Energy hat ein wegweisendes Ende gefunden. Nachdem die Güteverhandlung zunächst ohne Einigung geblieben war, hat das Arbeitsgericht Nürnberg am 16. April 2026 im Haupttermin ein klares Urteil gefällt: Die fristlose Kündigung ist unwirksam. Im Folgenden fassen wir die Hintergründe der Entscheidung und die Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit zusammen.

Ausgangspunkt: Fristlose Kündigung vor den Betriebsratswahlen

Unsere Mandantin, eine amtierende Betriebsrätin, erhielt eine fristlose Kündigung – kurz vor den anstehenden Betriebsratswahlen. Trotz dieser Kündigung kandidiert sie weiterhin für den neuen Betriebsrat, und zwar auf dem Spitzenplatz ihrer Wahlliste.

Gerade bei Betriebsratsmitgliedern gilt ein besonders strenger gesetzlicher Kündigungsschutz. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Besonders brisant in diesem Fall: Ein konkreter Kündigungsgrund wurde bislang nicht benannt.

Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht Nürnberg: Wahlkampf trotz Kündigung?

Im Termin am 15. Januar ging es zunächst nicht um die Wirksamkeit der Kündigung selbst. Verhandelt wurde ausschließlich die Frage, ob und in welchem Umfang unsere Mandantin ihren Wahlkampf im Betrieb führen darf.

Die Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren:

  • Wahlwerbung auf dem Betriebsgelände ist an festgelegten Tagen zulässig.
  • Ein Zugriff auf den dienstlichen E-Mail-Account wurde nicht gewährt.

Wir halten es für folgerichtig, dass unserer Mandantin der Zugang zum Betrieb zur Durchführung von Wahlwerbung ermöglicht wurde. Kritisch sehen wir hingegen, dass ihr zentrale Kommunikationsmittel – insbesondere der dienstliche E-Mail-Account – verwehrt bleiben. Faire Wahlen setzen faire Rahmenbedingungen voraus.

Der Termin war mit rund 40 Zuschauer:innen stark besucht. Das öffentliche Interesse war deutlich spürbar. Auch medial wurde über das Verfahren berichtet, unter anderem im Hörfunkprogramm des Bayerischer Rundfunk.

Güteverhandlung im Kündigungsschutzverfahren: Keine Einigung

Im weiteren Verlauf fand die Güteverhandlung im Kündigungsschutzverfahren statt. Eine Einigung kam nicht zustande.

Unsere Mandantin verfolgt weiterhin konsequent das Ziel, in ihren Betrieb zurückzukehren und ihr Betriebsratsmandat wirksam ausüben zu können. Die Arbeitgeberseite hält demgegenüber an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest.

Unsere Kollegin, Rechtsanwältin Alina Arnold, zeigte sich vom Ausgang der Güteverhandlung wenig überrascht. Aus unserer Sicht wurde eine vom Gericht bereits im Januar angebotene Möglichkeit zur Verfahrensbeschleunigung nicht genutzt.

Hauptsacheverfahren: Erfolg vor dem Arbeitsgericht Nürnberg

Das Arbeitsgericht Nürnberg hat im Prozess um die Betriebsrätin Isabella Paape am 17.04.2026 zugunsten der Arbeitnehmerseite entschieden. Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Christoph Spiegl stellte fest, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung beendet wurde.

Im Verlaufe des Verfahrens wurde deutlich, dass Siemens Energy die Kündigung auf die Veröffentlichung von Beiträgen im betriebsinternen Intranet gestützt hatte. Frau Paape hatte dort Informationen zu den Themen Altersrente und Altersteilzeit geteilt. Das Gericht sah darin jedoch keine „schwerwiegende Verfehlung“, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar gemacht hätte. Der Richter bewertete den Vorfall nicht als Vertrauensbruch, sondern als eine juristisch zulässige Meinungsverschiedenheit. Die Kündigung wurde daher als unverhältnismäßig eingestuft.

Ein im Termin von der Arbeitgeberseite unterbreitetes Vergleichsangebot wurde abgelehnt, um eine eindeutige gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Siemens Energy hat bereits erklärt, das Urteil zu respektieren und keine Rechtsmittel einzulegen. Damit ist der Weg für eine sofortige Wiederaufnahme der Tätigkeit frei. Gespräche über die organisatorische Rückkehr und die Wiederherstellung der IT-Zugänge wurden bereits unmittelbar nach dem Urteilsspruch aufgenommen.

Dieses Ergebnis unterstreicht die hohe Bedeutung des Kündigungsschutzes für Mandatsträger und sichert die demokratische Mitbestimmung am Standort Erlangen. Das öffentliche Interesse war deutlich spürbar und auch medial wurde über das Verfahren berichtet, unter anderem im Hörfunkprogramm des Bayerischer Rundfunk oder dem Fränkischen Tag .

Alina Arnold, LL.M.

Rechtsanwältin*

Rechtsanwältin Alina Arnold berät umfassend im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Sie steht ArbeitnehmerInnen als Ansprechpartner in allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite – von der außergerichtlichen Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der umfassenden Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Frau Arnold unterstützt Betriebsratsgremien bei der Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen, begleitet sie in Einigungsstellenverfahren und schult deutschlandweit Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Darüber hinaus vertiefte sie ihre Expertise im Rahmen eines berufsbegleitenden Masterstudiums (LL.M.) mit dem Fokus auf europäisches Arbeitsrecht.

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