Urlaubsplanung 2023 – Das müssen Sie beachten?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern ist im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Gem. § 1 BUrlG haben Mitarbeitende in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Zu Jahresbeginn konkretisieren viele Mitarbeitende ihre Urlaubsplanung für das Jahr, dabei gibt es einige Punkte zu beachten. Doch wie sehen die gesetzlichen Regelungen im Detail aus? Kann Urlaub tageweise genommen werden? Welche Regelungen gibt es bei der Beantragung zu beachten? Sind Fristen gesetzlich vorgeschrieben? Und was gilt insbesondere für nicht genommene Urlaubstage aus dem Vorjahr?
Unsere AfA-Rechtsanwältin Nadja Häfner-Beil hat diese und weitere Fragen im TV-Interview mit Oberfranken Aktuell beantwortet.
Das Interview können Sie hier ansehen:
https://www.tvo.de/mediathek/video/oberfranken-aktuell-vom-30-dezember-2022/