Stellenabbau? Was Betroffene wissen sollten
Das Wichtigste in Kürze
Die Lage am Arbeitsmarkt spannt sich immer weiter an, der Personalabbau häuft sich: Unternehmen wollen sich verschlanken. Betroffene Beschäftigte haben dabei immer geringere Aussichten auf eine Anschlussbeschäftigung. Umso wichtiger ist es, Ausgleichsmaßnahmen wie Abfindungen in angemessener Höhe zu erreichen – diese sollte bei schlechteren Aussichten entsprechend höher ausfallen. Kurz vor der Rente ist die Lage besonders schwierig. Hier greift oft eine Deckelung der Abfindungszahlung im Sozialplan. Neben einer Altersteilzeit kann sich auch der Wechsel in eine Transfergesellschaft anbieten, bei der Beschäftigte bezahlt und vorübergehend Unterstützung bei Qualifizierung und Bewerbung erhalten und nicht sofort arbeitslos werden.
Statt eines formellen Stellenabbaus suchen Arbeitgeber:innen immer mehr den Weg des Quiet Firing, also das stille Hinausdrängen aus dem Job durch absichtliche Verschlechterung der Bedingungen. Hierzu können etwa das Streichen von Homeoffice-Tagen, das Ausbleiben von Beförderungen und Boni oder die Versetzung gehören. Diese Maßnahmen sind oft schlecht greifbar. Sind bestimmte Privilegien nicht im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen festgehalten, können sie leicht wieder entzogen werden. Es ist also wichtig, Vertrag und Vereinbarungen genau anzuschauen und im Zweifel anwaltlich überprüfen zu lassen.
Bahnt sich Ende des Arbeitsverhältnisses an, sollten Beschäftigte nicht selbst verhandeln! Zeigt man im Rahmen eines Gesprächs selbst Trennungswillen, verschlechtert sich die eigene Verhandlungsposition. Es besteht Überrumpelungsgefahr. Am wichtigsten ist es, keine Zusatzvereinbarung oder ähnliches zu unterschreiben. Gespräche und sonstiger Austausch sollten umfassend dokumentiert werden, zum Beispiel mit Gedächtnisprotokollen. Neben diesen Informationen ist es für die anwaltliche Beratung wichtig zu wissen, welches Ziel die Betroffenen haben: den Erhalt des Arbeitsplatzes oder ein Ende zu angemessenen Konditionen?
Einzelne Beschäftigte und vor allem Betriebsräte sollten auf „Frühwarnsignale“ im Betrieb achten, die auf einen bevorstehenden Stellenabbau hindeuten: Einstellungsstopp, auslaufende Befristungen und der plötzliche Einsatz von Leiharbeiter:innen für Aufgaben, die bisher von der Stammbelegschaft wahrgenommen wurden.
Das komplette Interview zum Thema mit AfA-Rechtsanwältin Mira Ney können Sie mit Zugang zu SPIEGEL+ hier nachlesen.
»Mein Rat: nichts sagen, nichts unterschreiben, nichts signalisieren«, Interview mit Mira Ney, von Florian Gontek, SPIEGEL, erschienen am 30.06.2026.