Schrems II-Urteil: Erste Reaktionen deutscher Aufsichtsbehörden
Mit seiner Entscheidung vom 16. Juli 2020 (Az. C-311/18) hat der EuGH in Luxemburg den EU-US-Privacy Shield für unwirksam erklärt. Ein Paukenschlag für alle Unternehmen, die im Konzernverbund oder wegen Cloud-Diensten bisher Daten auf Grundlage des Privacy Shields in die USA geschickt haben.
Trotz derzeit laufender nationaler und internationaler Abstimmung haben sich einige deutsche Aufsichtsbehörden bereits zu den Folgen der sog. „Schrems II -Entscheidung“ positioniert. Die aktuellen Einschätzungen haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:
Die ausführliche Einschätzung des Chefs der Aufsichtsbehörde von Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, im AfA Update vom 30.07.2020:
Umfassende Informationen zu den Folgen in unserem Blog vom 30.07.2020: https://www.afa-anwalt.de/schrems-ii-urteil/
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