Riskante Betrugsfalle: Warum Sie die Jahreszahl 2020 niemals abkürzen sollten
Gerade am Jahresanfang weist das Schreiben des Datums Tücken auf. Hat man sich einmal daran gewöhnt, die neue Jahreszahl aufzuschreiben, kürzt man sie aus Effizienz oder Faulheit auch schon wieder ab. Doch das kann gefährlich werden.
Verbraucherschützer, Polizei und Behörden warnen davor, die Kurzform „20“ für das laufende Jahr zu verwenden. Betrüger hätten so leichtes Spiel, wichtige Dokumente und Fristen zu manipulieren. Die Schreibweise 01.01.20 lässt das spätere Hinzufügen von zwei weiteren Zahlen zu, ohne dass es auffällt. Das bedeutet, dass Verträge und darin enthaltene Fristen vordatiert oder in die Vergangenheit gesetzt werden können. Machen die Betrüger aus der 20 eine bereits vergangene Jahreszahl, werden Fristen verkürzt und sind damit bereits abgelaufen. Wird aus 20 dagegen 2021, würde eine Frist verlängert.
Die Abkürzung „20“ lädt daher besonders zur Fälschung von Verträgen, Quittungen, Gutscheinen und Urkunden ein. Vorsicht sollte auch bei elektronischen Dokumenten gelten, denn hier ist es teilweise noch einfacher als bei handschriftlichen Dokumenten, Zahlen hinzuzufügen.