Radiointerview: Entgeltfortzahlung bei Bombenfund

Radiointerview: Entgeltfortzahlung bei Bombenfund
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In den vergangenen Monaten häuften sich die Funde alter Fliegerbomben in Deutschland. So wurden im April in Berlin 10.000 Menschen rund um den Berliner Hauptbahnhof und zuletzt in Leipzig 1.500 Menschen an der Pfaffendorfer Straße evakuiert. In diesem Zusammenhang stellt sich dann immer wieder die Frage, welche Rechte in Bezug auf das Arbeitsverhältnis bestehen, wenn Anwohner aus ihren Wohnungen oder aber dem Betrieb selbst evakuiert werden.

Evakuierung des Betriebs

Die Fortzahlung des Entgelts hat durch den Arbeitgeber grundsätzlich in den Fällen zu erfolgen, in denen der Betrieb geschlossen wurde, erklärt Rechtsanwalt Jan Ottmann von AfA Rechtsanwälte, in einem Radiointerview bei mdr. Ein Bombenfund könne nämlich ähnlich wie eine Naturkatastrophe als höhere Gewalt gewertet werden. Das Betriebsrisiko läge hierfür grundsätzlich auf Seiten des Arbeitgebers, der in solchen Fällen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sei.

Mehr zu diesem Thema können Sie in unserem Blog lesen, unter: https://www.afa-anwalt.de/arbeitsausfall-bei-hoeherer-gewalt-fliegerbombe-in-nuernberg/

Evakuierung der eigenen Wohnung

Rechte gegenüber dem Arbeitgeber bei Evakuierung der eigenen Wohnung bestünden grundsätzlich nicht. Dies gelte auch dann, wenn die eigene Wohnung für mehrere Tage nicht bewohnbar sei. Entwickele sich aber aus der Evakuierung der eigenen Wohnung eine körperliche oder psychische Problematik, sollte durch den Arbeitnehmer ein Arzt aufgesucht und eine Krankschreibung erwogen werden.


Neugierig geworden? Dann hören Sie sich den Beitrag bei mdr an (Link abrufbar bis 23.08.2018): https://www.mdr.de/mediathek/infothek/audio-798022.html