Private E-Mail-Nutzung im Arbeitsverhältnis
Jeder kennt das nur zu gut: Der Computer ist hochgefahren und der frisch gekochte Kaffee duftet vor dem Bildschirm vor sich hin. Bevor man mit seiner Arbeit beginnt, wird noch schnell eine private E-Mail geschrieben. Im Eifer des Gefechts wird die E-Mail von der beruflichen E-Mail-Adresse verschickt.
Ob der Arbeitnehmer dazu berechtigt ist, private Mails vom Dienstrechner zu versenden, hängt vom Einzelfall ab. Während es in manchen Betrieben Regelungen gibt, die das Schreiben privater Mails ausdrücklich erlauben oder verbieten, fehlt eine solche in anderen Unternehmen komplett. Doch darf der Arbeitgeber diese E-Mail dann lesen? Was droht Ihnen, wenn Sie trotz Verbots private E-Mails schreibe?
Gibt es in Ihrem Betrieb klare Regelungen dazu, idealerweise in Form einer Betriebsvereinbarung?
Im aktuellen AfA ABC beantworten wir die wichtigsten (individualrechtlichen) Fragen zur E-Mail-Nutzung im Arbeitsverhältnis.
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