Nine to five war gestern – Radiointerview mit Rechtsanwalt Eric Maas

Nine to five war gestern – Radiointerview mit Rechtsanwalt Eric Maas
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Arbeitgeber fordern schon längere Zeit eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes. Die gesetzlichen Regelungen mit einer Begrenzung der Arbeitszeit auf einen 8-Stunden-Tag und einer 48 Stunden Woche sehen die Arbeitgeber als „Hemmschuh der Wettbewerbsfähigkeit“. Nun hat auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (so genannte Wirtschaftsweisen) eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes gefordert. Hintergrund ist die Digitalisierung der Arbeitswelt, mit den vielfältigen Möglichkeiten, die uns das mobile Arbeiten mit Smartphone, Tablet und Laptop bietet (Stichwort Arbeitsplatz 4.0).

Im Interview des Radiosenders Deutschland Funk Nova am 15.11.2017, klärt Eric Maas, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten Frankfurt am Main, zu den wesentlichen Fragen des Arbeitszeitrechts auf und nimmt Stellung zu aktuellen arbeitszeitpolitischen Fragen.

Eric Maas ist der Meinung, dass die Digitalisierung der Arbeitswelt nicht nur Chancen sondern auch Risiken birgt. Eine digitalisierte Arbeitswelt darf nicht zur Ausweitung der Arbeitszeiten, die das Arbeitszeitgesetz derzeit vorsieht, führen. Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer steht an erster Stelle. Zunächst müssen Arbeitgeber, Betriebsräte und Behörden darauf achten, dass das bestehende Arbeitszeitrecht eingehalten wird. Erst wenn Arbeitgeber das Arbeitszeitgesetz mit seinen Höchstarbeitszeiten streng einhalten, können wir uns Gedanken über die Flexibilisierung der Arbeitszeit machen, so Eric Maas.


Sie finden das Interview in gekürzter Fassung unter folgendem Link:
https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/arbeitszeit-nine-o-five-war-gestern