Mindestlohngesetz

Mindestlohngesetz

Nach dem Mindestlohngesetz hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns. Seit Anfang 2022 beträgt dieser 9,82 € brutto pro Stunde, ab 01.07.2022, 10,45 € brutto pro Stunde und ab 01.10.2022 soll dieser auf 12,00 € brutto pro Stunde steigen.

Das Mindestlohngesetz wurde eingeführt, um eine gerechte Entlohnung für jeden sicherzustellen. Doch kommt der Mindestlohn wirklich allen Beschäftigten zugute oder werden in bestimmten Fällen Ausnahmen gemacht?

Alle Fragen rund um das Thema Mindestlohn beantwortet Bettina Kunst, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten in unserem aktuellen Video. 

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